Konsortium erforscht vollautomatische Kolonnenfahrt

In einem von der EU geförderten Forschungsprojekt will ein europäisches Konsortium Technologien für die vollautomatische Kolonnenfahrt auf Autobahnen entwickeln.

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In einem von der EU geförderten Forschungsprojekt will ein europäisches Konsortium eine Technik für die vollautomatische Kolonnenfahrt auf Autobahnen entwickeln. Bei dem SARTRE (Safe Road Trains for Environment) genannten Projekt gibt es pro Kolonne jeweils ein von einem menschlichen Fahrer gelenktes Führungsfahrzeug. Die folgenden Fahrzeuge werden dann von einer autonomen Fahrassistenz gesteuert. Die Entwickler erhoffen sich von diesem Ansatz einen bis zu 20 Prozent geringeren Kraftstoffverbrauch und eine verminderte Unfallgefahr. Die ersten Testfahrzeuge sollen bereits 2011 zum Einsatz kommen.

Neben den rein technischen Fragen bleiben allerdings auch psychologische und regulatorische Fragen offen, die die Einführung einer solchen Technik bislang wirksam ausgebremst haben. So werde durch Teil- oder sogar vollautonome Fahrerassistenzsysteme das "Kontrollbedürfnis" des Autofahrers nicht mehr befriedigt. Als kritisch wird zudem auch die nachlassende Reaktionsfähigkeit des Fahrers bewertet, der von einem Assistenzsystem "aus dem Regelkreis" genommen wird. "Man kann sich nicht vier Stunden fahren lassen und dann innerhalb von drei Sekunden voll da sein und das Steuer übernehmen“, mahnt beispielsweise Professor Hans Peter Krüger vom Interdisziplinären Zentrum für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg.

Zu den psychologisch-technischen Problemen gesellen sich rechtliche: Grund dafür sind zwei Artikel des 1968 unterzeichneten Weltabkommens von Wien, das Verkehr und Regeln international vereinheitlichen soll. "Jeder Fahrer soll jederzeit fähig sein, sein Fahrzeug zu kontrollieren oder seine Tiere zu leiten", lautet Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens. Und Artikel 13 Absatz 1 fordert, dass jeder Fahrer sein Fahrzeug "dauernd" und "unter allen Umständen beherrschen" muss. Autonome Fahrzeuge wären ohne eine Änderung dieses Abkommens in Deutschland demnach nicht zulässig. (wst)