Heftiger Patentstreit in der Web-Filterbranche

Mit ungewöhnlich harten Worten hat die Leipziger Firma Nutzwerk einen Patentstreit mit dem Konkurrenten Cobion an die Öffentlichkeit getragen.

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  • Torsten Kleinz

Mit ungewöhnlich harten Worten hat die Leipziger Firma Nutzwerk einen Patentstreit mit dem Konkurrenten Cobion an die Öffentlichkeit getragen. Kurz nachdem das Bundespatentgericht ein Nutzwerk-Patent für nichtig erklärt hat, hat die Firma Nutzwerk den Cobion-Geschäftsführer Jörg L. bei der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Erpressung und Nötigung angezeigt.

Den Ball ins Rollen gebracht hat Nutzwerk. Als die Firma im Sommer 2002 ein Patent über "Vorrichtung und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen" erteilt bekam, machte sich die Firma auf die Suche nach potenziellen Lizenznehmern und stieß auf das Produkt Orangebox der Kasseler Firma Cobion, das nach Ansicht der Leipziger gegen das Patent verstieß. Die Firmen konnten sich jedoch auf keine Lizenzzahlungen einigen, worauf Nutzwerk eine einstweilige Verfügung gegen Cobion beantragte. Die Kasseler wehrten vor dem Hamburger Landgericht die Verfügung ab und reichten eine Nichtigkeitsklage beim Münchener Bundespatentgericht ein. Das Gericht entschied am 10. September, dass das Patent nichtig sei. Noch liegt die Urteilsbegründung nicht schriftlich vor, weitere Rechtsschritte sind möglich.

Eigentlich hätte der Streit damit sein Ende finden können -- doch die Konkurrenten stritten heftig weiter. Nutzwerk veröffentlichte jetzt Auszüge aus E-Mails, in denen L. gegen eine kostenlose lebenslange Lizenz den Rückzug der Nichtigkeitsklage anbot. Damit entsprach er der Empfehlung des Richters, sich in dem Fall außergerichtlich zu einigen. Nach dem Sieg in München soll Cobion jedoch weitere Forderungen gestellt haben: "Für 20.000 Euro pro Jahr ziehen wir die Klage zurück und lassen die anderen Patente in Ruhe." Voraussetzung sei eine lebenslange kostenlose Lizenz auf die Nutzwerk-Patente.

"Ich kannte solche Methoden nur aus Filmen", sagt Geschäftsführerin Ramona Wonneberger. Cobion entgegnet, dass die Zitate grob aus dem Zusammenhang herausgerissen wurden und verweist auf die Kosten, die durch die Einstweilige Verfügung und den Rechtsstreit entstanden sind. Der Geschäftsbetrieb sei ein Jahr lang stark behindert gewesen, weil Kunden ungern Produkte kauften, die von Patentklagen Dritter bedroht sind. "Wenn die Cobion AG den Gesamtschaden auf einen Schlag einfordern würde, wäre dies sicher das wirtschaftliche Ende der Nutzwerk GmbH", heißt es in einer Stellungnahme. Die Leipziger hätten offenbar die Nerven verloren. "Es bleibt zu hoffen und der Nutzwerk GmbH zu wünschen, dass die von der Nutzwerk GmbH initiierte Verrohung und Missachtung der bisher üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten auch in Zeiten harten Wettbewerbs ein einmaliger Vorgang bleibt."

Für Nutzwerk könnte der Streit zu ernsten Imageschäden führen. Die kleine Firma mit 15 Angestellten feiert sich gerne als Erfinder des "Echtzeit-Datenfilters" und bezeichnet sich auf seiner Webseite als eines der "wenigen Unternehmen weltweit, die ein Schutzrecht für eine global einsetzbare Technologie für das Internet besitzen." Doch bevor das Lizenzgeschäft beginnen konnte, legte der Streit mit Cobion diese Einnahmequelle erst einmal trocken. Unter dem Namen "Safersurf" vermarktet Nutzwerk den Zugang zu einem Proxy-Server, der unter anderem mit einem Anti-Viren-Programm gekoppelt ist und den Kunden sicheres und schnelleres Surfen ermöglichen soll. Zwei erteilte Patente drehen sich um die Technik dieses Produkts, weitere fünf Patente sind in der Prüfphase.

Wonneberger kann die Entscheidung des Patentgerichts nicht ganz nachvollziehen. Ihrer Firma sei ein Patent "kaputtgemacht" worden. Vor Gericht seien die gleichen Dokumente vorgehalten worden, die auch dem Patentamt vorlagen. Auf dieser Grundlage habe das Amt das Patent schließlich ordnungsgemäß erteilt. Die Firma will das Urteil jetzt genau prüfen, bevor es über weitere Schritte in der Sache überlegt. Ein schnelles Ende findet der Streit offenbar auf keinen Fall: Cobion kündigte zivilrechtliche Schritte gegen die Firma Nutzwerk an. (Torsten Kleinz) / (jk)