Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen [Update]

Eine recht bizarre Abmahnung, die vielen deutschen Webmastern zuging, sorgte am heutigen Freitag für Aufregung.

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Von
  • Holger Bleich

Eine recht bizarre Abmahnung, die vielen deutschen Webmastern zuging, sorgte am heutigen Freitag für Aufregung. Darin fordert eine Firma LVH-Lizenzvertrieb beziehungsweise deren Inhaber Michael Hermann Schadensersatz von Domain-Inhabern, deren Internet-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (z.B. für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz enthalten.

Die Firma beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Ein erster Blick in die Patentschrift lässt an dieser Behauptung erhebliche Zweifel aufkommen, wie ein erfahrener Patentanwalt gegenüber heise online erklärte.

LVH-Lizenzvertrieb verlangt von den Domain-Inhabern immerhin 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Außerdem sollen die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben. heise online liegt rund ein Dutzend dieser fast gleichlautenden Abmahnungen vor. Die Schreiben sind allesamt mit dem 13. Oktober 2003 datiert, erreichten ihre Empfänger dennoch meist erst am heutigen Freitag. Als Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Überweisung der Schadensersatzsumme ist der kommende Montag, 20. Oktober, angegeben.

Heute Nachmittag erreichten wir die Anwaltskanzlei telefonisch. Der Anwalt sei zwar nicht mehr im Haus. Er habe aber bereits das Mandat niedergelegt, versicherte uns die Vorzimmerdame. Die Anschreiben seien als nichtig zu betrachten. Die Empfänger der Abmahnungen mögen sich keine Sorgen machen, ihnen werde "in den nächsten Tagen ein Schreiben zugehen", in dem die Nichtigkeit bestätigt werde.

Nach bislang nicht bestätigten Informationen, die Anwälte von Betroffenen erhalten haben sollen, will der Anwalt entgegen den Angaben seines Büros allerdings die Abmahnungen weiter verfolgen -- das Mandat sei nicht niedergelegt. Erst wenn also am Montag weitere Informationen über eine eventuelle Rücknahme oder Weiterverfolgung vorliegen, können sich die Abgemahnten über das weitere Procedere sicher sein. Bislang allerdings war der Anwalt trotz mehrmaliger Anfrage von heise online am Montagvormittag nicht zu sprechen.

Wieviele Abmahnungen der Anwalt verschickt hat, ist ebenfalls noch unklar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig hat heute mit einem Mailing auf die Masche hingewiesen. "Dabei wurde deutlich, dass der Anwalt die Schreiben offensichtlich gezielt an Kleinstunternehmen abgesetzt hat", erläuterte Fachreferent Michael Faber. Großunternehmen, die ebenfalls entsprechende Domains betreiben, seien scheinbar außen vor gelassen worden, weil man sich mit ihnen nicht anlegen wollte. (hob)