SPD legt Entwurf zu Arbeitnehmer-Datenschutz vor

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Sicherung der Privatsphäre im Beschäftigungsverhältnis vorgelegt, wonach die Inhalte von Telefongesprächen, E-Mails und der Web-Nutzung nicht mehr erhoben werden dürfen.

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Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf (PDF-Datei) für ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis vorgelegt. Mit dem Vorhaben wollen die Sozialdemokraten unter anderem gegen den Wildwuchs bei "erzwungenen" freiwilligen Einwilligungen von Arbeitnehmern in umfassende Verarbeitung von Daten etwa im Bereich der Gesundheitsinformation vorgehen. Ferner soll die "unklare Situation" beim Einsatz von Videokameras außerhalb öffentlicher Räume geklärt werden. Möglichkeiten für heimliche Überwachungen von Telefongesprächen, E-Mails und der Web-Nutzung seien auszuschließen.

Zur Begründung führt die SPD die jüngsten Datenschutz-Skandale in der Wirtschaft an. Diese zeigten, dass Arbeitgeber immer weniger Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nähmen. Es bestünden Defizite in den allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die rasch geschlossen werden müssten. Unternehmen sollten stärker als bisher verpflichtet werden, die Privatsphäre des Einzelnen zu achten.

Die SPD-Fraktion hält eine "Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten" im Beschäftigtenverhältnis genauso für erforderlich wie die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Es müsse klar geregelt werden, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen. Durch das Beschäftigten-Datenschutzgesetz sollen zudem erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers etwa nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung klar definiert werden. Bei Dritten dürfe der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur noch mit dessen Einwilligung einholen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen im Einstellungsverfahren nur noch unter engen Voraussetzungen möglich sein.

Eine allgemeine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten "an konkrete Voraussetzungen" geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Eine gezielte Ausspähung von Mitarbeitern mit Kamera-Anlagen will die Oppositionspartei grundsätzlich verbieten. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion generell untersagen. Auch Inhalte der Telekommunikation sollen für Arbeitgeber in der Regel tabu sein. Nicht zuletzt sieht der Entwurf stärkere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vor. Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben.

Datenschützer sehen seit Langen dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherung der Privatsphäre von Arbeitnehmern. Die große Koalition konnte sich aber nicht auf einen Vorstoß einigen. Der ehemalige SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) legte pro Forma kurz vor dem Ende der jüngsten Legislaturperiode im September noch einen Entwurf vor, der freilich nicht weiter verfolgt wurde. In der schwarz-gelben Koalition steht das Thema auch auf der Tagesordnung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte vor kurzem an, tätig werden zu wollen. Letztlich müsste aber der federführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Referentenentwurf vorlegen. (vbr)