EU-Vertreter sehen ACTA als notwendig im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen an

Eine "Speziallösung" soll es der Europäischen Union ermöglichen, das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abzuschließen, ohne vorher strafrechtliche Sanktionen in der Gemeinschaft zu harmonisieren.

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Von
  • Monika Ermert

Eine "Speziallösung" soll es der Europäischen Union ermöglichen, das hinter verschlossenen Türen diskutierte internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abzuschließen, ohne vorher strafrechtliche Sanktionen in der Gemeinschaft zu harmonisieren. Das teilte ein Mitarbeiter der Generaldirektion Handel auf Anfrage von heise online mit. ACTA wurde auf einer Fachkonferenz der schwedischen Präsidentschaft diese Woche in Stockholm im Kampf gegen die Verletzung von Marken-, Patent- und Urheberrecht mehrheitlich als unabdingbar erachtet. Nur wenige Kritiker betonten, dabei müsse auf die Balance zwischen Ansprüchen von Rechteinhabern und Nutzern geachtet werden.

Das von der EU und den USA zusammen mit einem knappen Dutzend Regierungen vorangetriebene ACTA-Abkommen habe durchaus Berührungspunkte mit der für die EU geplanten Harmonisierung strafrechtlicher Sanktionen mittels einer zweiten "Durchsetzungsrichtlinie" (IPRED2), sagte der Kommissionsvertreter. Allerdings wollen die ACTA-Verhandlungsführer von Kommission und Rat trotz eines auf der Konferenz von einem Kollegen aus der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Bürgerrechte angekündigten, ambitionierten Zeitplans für IPRED2 auf diese Harmonisierung offenbar nicht warten.

Magnus Fridh vom schwedischen Justizministerium bestätigte die von der Generaldirektion Justiz vorgelegten Pläne, bereits im Mai oder Juni einen neuen Entwurf zu IPRED2 vorzulegen. Allerdings sagte Fridh, es sei abzuwarten, wie die "neue Kommission" das Projekt weiterführe. Justizkommissar Jacques Barrot wird von der bisherigen Medienkommissarin Viviane Reding abgelöst. Der als Vertreter des Verbraucherschutzes zur Stockholmer Konferenz geladene Kostas Rossoglou von der Organisation BEUC wies im Gespräch mit heise online darauf hin, dass mögliche weitere Einwände von Seiten des Parlaments und auch des Rates abgewartet werden müssten.

Das beim ersten Scheitern von IPRED2 bestehende Problem einer fehlenden Zuständigkeit der EU für Strafrechtsfragen sei mit dem Lissabon-Vertrag jedenfalls passé, meint Rossoglou. Es gebe aber grundsätzliche Probleme mit IPRED2. Eine Kriminalisierung von Endnutzern sei aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausgeschlossen, solange der europäische Gesetzgeber keine klare Definition gebe, wo Verstöße "kommerziellen Ausmaßes" anfangen.

Massive Kritik übte auch die Urheberrechtsexpertin Annette Kur vom Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht. Insbesondere die Vermischung so unterschiedlicher Problemkreise wie gepanschter Medikamente einerseits und widerrechtlich kopierte Inhalte andererseits ist der Max-Planck-Professorin ein Dorn im Auge. "Ich halte es für unangemessen und gefährlich, wenn die Sorge über gefälschte und gesundheitsschädliche Medikamente oder minderwertige Ersatzteile als Argument dafür eingesetzt werden, die Maßnahmen zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums ganz allgemein zu verschärfen", sagte Kur. Dabei werde verschleiert, dass der Kampf gegen derartige schwere Verbrechen nicht in erster Linie ein Urheberrechts- oder Patentrechtsproblem sei. Die Folge sei letztlich eine völlig einseitige Gesetzgebung.

Inzwischen hat die schwedische Präsidentschaft zahlreiche Präsentationen der Konferenz auf einer Webseite veröffentlicht. Die Frage, warum vorab noch die Tagesordnung der nicht-öffentlichen Konferenz mit zahlreichen Vertretern aus den Mitgliedsstaaten veröffentlicht worden war, beantwortete ein Vertreter der Präsidentschaft mit dem Hinweis auf "Arbeitsüberlastung". (anw)