Microsoft verspricht, Moonlight-Anwender nicht zu verklagen

Ein neues Patentabkommen bringt Anwendern der Silverlight-Implementation Moonlight mehr Rechtssicherheit. Gleichwohl dürfte es die Situation für Linux-Distributoren nicht verbessern.

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Von
  • Thorsten Leemhuis

Wie bereits vor einer Woche bei der Freigabe der Version 2 des Moonlight-Plug-ins für Firefox von Novell-Entwickler Michael de Icaza angekündigt , hat Microsoft nun ein neues Moonlight-Patentabkommen veröffentlicht. Darin sichert das Unternehmen zu, nicht gegen Moonlight-Anwender rechtlich vorzugehen, die eine von Microsoft patentierte Technik in Moonlight 3 oder 4 einsetzen.

Mit Moonlight lassen sich in Microsofts Rich-Internet-Technik namens Silverlight implementierte Multimedia-Inhalte sowie WMA-Dateien auf Linux-Betriebssystemen wiedergeben. Die maßgeblich von Novell-Entwicklern vorangetriebene Software wurde von verschiedenen Linux-Distributionen bislang ausgespart - eben weil einige der von ihr genutzten Techniken durch Patente geschützt sind und die bisherige Zusicherung, Moonlight-Anwender oder -Distributoren nicht zu verklagen, vielen Distributionsherstellern nicht weit genug ging. Diese bezogt sich nämlich nur auf Anwender, die die Software von Novell erhielten. Zudem setzt Moonlight auf Mono auf, das im Open-Source-Umfeld immer wieder für Streitereien sorgt; deshalb fehlt Mono und somit auch die Grundlage für Moonlight etwa in Red Hat Enterprise Linux (RHEL).

Ob das von Microsoft jederzeit kündbare "Covenant to End Users of Moonlight 3 and 4" weitere Distributionshersteller zur Aufnahme von Moonlight bewegt, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten weisen. Im maßgeblich von Red Hat gesponserten Fedora-Projekt wird die Software aber wohl weiter nicht enthalten sein, wie Fedora Engineering Manager und bei Fedora als Red-Hat-Mittelsmann für Rechtfragen zuständige Entwickler Tom "spot" Callaway gestern in einer Diskussion klarstellte. Einer der Gründe dagegen sei, dass Linux-Distributoren durch die neue Zusicherung nicht mehr geschützt seien als durch die bisherige.

Siehe dazu auch:

(thl)