Sperrverfügungen gegen Internet-Provider als äußerstes Mittel

Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider möchte Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), als Ultima Ratio nicht ausschließen.

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Von
  • Monika Ermert

Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider seien als Ultima ratio denkbar, so Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, seines Zeichens Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), im c't-aktuell-Interview. In ihrer letzten Sitzung des laufenden Jahres hat die Kommission, die seit 2. April für den Jugendschutz in Fernsehen, Rundfuund Internet zuständig ist, sich erstmals ausführlich mit der Frage der Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern (ISPs) beschäftigt.

Die KJM, die inzwischen teilweise auch "Altfälle" anderer Behörden übernommen und Anfragen aus dem Düsseldorfer Regierungspräsidium erhalten hat, dessen Sperrverfügungen Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Musterverfahrens sind, will Schnellschüsse allerdings vermeiden und setzt auf das Gespräch mit den Providern.

Schon bald wolle sich die Kommission nun mit ISPs zu Gesprächen treffen, wie sie es zuletzt auch mit Anbietern von Altersverifikationssystemen getan hat. Letztere sind laut dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zwingend für "einfache" Pornografie im Netz vorgeschrieben. Den Segen der KJM haben inzwischen Systeme von Vodafone, Coolspot, Arcor, T-Online und die Debit-Chipkarte des Zentralen Kreditausschusses bekommen.

Noch nicht weiter gekommen ist die Kommission bei den gesetzlich vorgesehenen Jugendschutzprogrammen, die sogenannte entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte kennzeichnen und filterbar machen sollen. Das ICRA-System soll allenfalls eine Modellzulassung bekommen. Auch auf Selbstregulierungspartner fürs Internet hat man bislang warten müssen. Sie sollen in erster Linie für die Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen im Netz sorgen.

Am Dienstag hat nun die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) eine lange diskutierte Satzungsänderung vorgenommen, um den Weg für die Anerkennung durch die KJM frei zu machen. Der Umbau von einer rein freiwilligen zu einer gewissermaßen regulierten Selbstregulierung war auf erhebliche Kritik vor allem von Seiten der Verleger gestoßen. Die neugefasste Satzung lässt den Mitglieder die Wahl, ob sie sich der Koregulierung verpflichtet fühlen oder nicht. Anfang 2004 werde die FSM nun einen Antrag auf Anerkennung durch die KJM stellen, sagte die neue FSM-Vorstandsvorsitzende und T-Online-Jugendschutzbeauftragte Gabriele Schmeichel.

Siehe dazu auch in c't aktuell:

  • Interview mit Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), über Aspekte der Inhalte-Kontrolle fürs Internet

(Monika Ermert) / (psz)