Aufnahme verboten: Was bei Fotos in Museen rechtlich zu beachten ist

Museen bieten fantastische Motive für Fotografen. Allerdings kollidieren diese Interessen häufig mit denen der Betreiber, die ihre Bilder vermarkten wollen.

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(Bild: Montage erstellt aus Bildern generiert mit Midjourney von Christine Bruns)

Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
  • Florian Werkmeister
Inhaltsverzeichnis

Das Urheberrecht ist ein zentraler Aspekt der Rechtsfragen rund um die Fotografie in Museen. Grundsätzlich schützt das Urheberrecht die Schöpfer von Werken wie Gemälden, Skulpturen, Fotografien und anderen Kunstwerken. Diese sind im Normalfall 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.

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Demnach sind nur noch Werke moderner Kunst oder der jüngeren Fotografie noch rechtlich geschützt. Nur in dieser Zeit kann der Urheber über die Verwertung seines Werkes und sein Persönlichkeitsrecht aus dem Urheberrechtegesetz bestimmen und andere von deren Nutzung ausschließen (sog. ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht).

Die meisten ausgestellten Werke fallen demnach in aller Regel nicht mehr unter das Urheberrecht. Werke, deren Schutzdauer abgelaufen ist, fallen in die Gemeinfreiheit. Das bedeutet, dass diese Werke von jedermann ohne Einschränkungen verwendet werden können. Nun könnte man denken, dass alle älteren Exponate frei reproduziert werden dürfen – schließlich sind sie gemeinfrei. Dem stehen allerdings die Interessen der Museumsbetreiber entgegen – die dafür gut Argumente haben.