Geld gewaschen und Kryptobörse Mt. Gox bestohlen – Anklage gegen zwei Russen

Zwei Russen sind in den USA angeklagt, die Kryptowährungsbörse Mt. Gox gehackt, Bitcoins gestohlen und auf einer eigenen Plattform gewaschen zu haben.

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(Bild: kitti Suwanekkasit/Shutterstock.com)

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Das US-Justizministerium hat Anklage gegen zwei russische Staatsbürger erhoben wegen eines Cyberangriffs auf die Kryptowährungsbörse Mt. Gox sowie Geldwäsche von Bitcoins über eine andere, eigene Währungsplattform. Alexander V. und Alexej B. wird vorgeworfen, 2011 die damals größte Bitcoin-Tauschbörse Mt. Gox gehackt zu haben. Alexej B. wird zudem vorgeworfen, gemeinsam mit einem Komplizen zwischen 2011 und 2017 die Bitcoin-Handelsplattform BTC-e zum Zweck der Geldwäsche betrieben zu haben. Alexander V. war schon 2017 in Griechenland verhaftet worden.

Laut der jetzt veröffentlichten Anklage waren die beiden Beschuldigten Mitglieder einer Gruppe von Cyberkriminellen, die im September 2011 die seinerzeit weltweit größte Tauschbörse für Bitcoin Mt. Gox hackte und dort in den folgenden Jahren insgesamt 647.000 Bitcoins entwendete – fast alle Einlagen der Nutzer von Mt. Gox zu der Zeit. Die Angreifer erlangten Kontrolle über einen Server von Mt. Gox, auf dem die Kryptowährungs-Wallets gespeichert waren. Als der Cyberangriff 2014 publik wurde, stellte Mt. Gox die Geschäfte ein und ging in die Insolvenz – eine spektakuläre Pleite, für die zunächst der Betreiber selbst verantwortlich gemacht wurde, bis Alexander V. verhaftet wurde.

In einer weiteren Anklage wird Alexej B. vorgeworfen, zwischen 2011 und 2017 die illegale Kryptowährungsbörse BTC-e ohne Lizenz betrieben und für Geldwäsche in großem Stil genutzt zu haben. BTC-e soll demnach Cyberkriminellen weltweit für das Waschen vor allem von Lösegeld von Ransomware-Opferngedient haben, aber auch von Geld aus anderen Cyberverbrechen, Drogenhandel und Korruption. Millionen Nutzer hätten über BTC-e Millionen Bitcoin im Wert von vielen Milliarden US-Dollar transferiert, heißt es in der Anklage. Die Plattform verzichtete auf alle Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und zog damit sowie mit minimalen Identifizierungs-Anforderungen bei der Anmeldung einen vornehmlich kriminellen Kundenkreis an.

Die Anklage wegen des Angriffs und Bitcoin-Diebstahls bei Mt. Gox liegt beim Bezirksgericht für Süd-New-York vor (Az. 1:19-cr-00936).

(tiw)