Verwertungsgesellschaften fordern höhere Abgaben auf Speichermedien

Nachdem erstmals Urheberrechtsabgaben auf PCs festgelegt wurden, auf die sich bisher nur einige wenige Hersteller einigten, machen die Verwertungsgesellschaften einen weiteren Vorstoß und fordern eine – zum Teil drastische – Erhöhung der Abgaben auf Speichermedien.

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Von
  • Matthias Parbel

Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zum Jahreswechsel mit einer kleinen Gruppe von PC-Herstellern – die eigens den Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) gründet hatten – auf die Höhe und Modalitäten der Urheberrechtsabgabe auf PCs geeinigt hatte, legten die Verwertungsgesellschaften auch bei den Abgaben auf Speichermedien gleich noch nach. Wie aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Jahresende 2009 hervorgeht, werden die Abgaben auf Medien wie CD- und DVD-Rohlinge aber auch Blu-rays zum Teil drastisch angehoben – bei CD-Rs sei es beispielsweise der dreifache Satz, erklärt Ralf Schnur, Geschäftsführender Gesellschafter beim Großhändler Software Partner GmbH, gegenüber heise resale.

Ralf Schnur, Geschäftsführer, Software Partner

(Bild: Software Partner)

Dem Vorstoß der ZPÜ war – wie schon im Fall der PC-Abgabe – ein Scheitern der Verhandlungen mit den zuständigen Branchengremien, in erster Linie dem Informationskreis Aufnahmemedien, vorausgegangen. Und auch hier sind sich die betroffenen Medien-Anbieter und -Importeure uneinig über die künftige Vorgehensweise im Hinblick auf die von der ZPÜ verlangten Abgaben. Nach Informationen von Schnur wenden unter anderen Bestmedia (mit der Marke Platinum) und Philips die neuen Sätze bereits an, während der japanische Hersteller Verbatim noch kein Einlenken signalisiert – der Anbieter ist offensichtlich bereit, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der ZPÜ ankommen zu lassen.

Denn nachdem der bisher gültige Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge, der nur bis 31. Dezember 2007 (für Audio-CD-R bis Ende 2008) lief und gemäß Übergangsregelung nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) bis zum 31. Dezember 2009 gültig blieb, muss nun ein neuer Vertrag geschlossen werden. Dieser scheiterte bisher an den auseinander klaffenden Ansichten der Verhandlungsparteien. Daher muss die zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eine Lösung finden – mit einem Urteil rechnen Branchenvertreter frühestens im März.

Aber auch ein Urteil der Schiedsstelle muss noch keine endgültige Entscheidung in der Sache bedeuten. Herstellern und Handel steht anschließend noch immer der Weg der Klage gegen die Tarifforderungen der Verwertungsgesellschaften offen. Gegebenenfalls muss sich dann noch das Oberlandesgericht München oder gar der Bundesgerichtshof mit dem Streit um die Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien auseinandersetzen.

Unterdessen wird die unkoordinierte Einführung der neuen Abgabensätze nach Einschätzung von Vertretern des Handels hierzulande zu einer weiteren drastischen Wettbewerbsverzerrung führen, da es durch die unterschiedliche Vorgehensweise verschiedener Anbieter zu erheblichen Preisunterschieden kommen werde. So sieht der neue Tarif der ZPÜ, der den bis Ende 2009 gültigen alten Gesamtvertrag ablöst, für Blu-ray-Discs mit 25 GByte Speicherkapazität beispielsweise eine Abgabe von 3,47 Euro vor. Der aktuelle Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer liegt bei ungefähr 4 Euro – damit droht eine Verdopplung des Preises.

Wie ZPÜ-Sprecherin Gaby Schilcher auf Anfrage von heise resale mitteilte, würden die Abgabensätze stets rückwirkend ermittelt, sodass auch andere Verkaufspreise zugrundegelegt werden mussten. Im Falle von Blu-ray beispielsweise sei die Kalkulation auf Basis der Daten zum 1. Januar 2008 erfolgt, als der Medienpreis noch bei knapp 14 Euro gelegen habe. Die ZPÜ wolle jedoch die aktuelle Preisentwicklung und eine etwaige Anpassung des Tarifs prüfen. Generell werden aber die durch empirische Studien ermittelte Nutzung der einzelnen Medien sowie der Verkaufspreis für die Festlegung des Tarifs herangezogen – dabei orientiere sich die ZPÜ exakt an den Vorgaben der Paragrafen 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Den jüngsten Studien und Berechnungsmodellen der Verwertungsgesellschaften zufolge habe sich eine zum Teil deutliche Änderung des Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Daten gezeigt – daraus ergeben sich die Abgabenerhöhungen für einzelne Medientypen. Im Falle der CD-R beispielsweise galt nach dem alten Gesamtvertrag lediglich eine Abgabenpflicht von 7,2 Cent je "Spielstunde" des Mediums – und das auch nur für 30 Prozent aller CD-Rohlinge. Der neue Tarif sieht nun eine Abgabe von 6,2 Cent vor – für jeden CD-Rohling. Damit ergibt sich annähernd eine Verdreifachung der Abgabe auf CD-Rs.

Noch deutlicher fällt die Erhöhung bei CD-RWs aus, für die bisher der gleiche Tarif wie für CD-Rs galt. Die Abgabe steigt auf 19,7 Cent pro Stück – versechsfacht sich also in etwa. Begründet wird diese Differenzierung von Seiten der ZPÜ mit dem Verweis auf die empirischen Studien, die gezeigt hätten, dass auf wiederbeschreibbaren Medien "weitaus mehr vergütungspflichtige Privatkopien" gemacht würden. Für DVD-Rohlinge galt nach dem alten Tarif eine einheitliche Abgabe von 8,7 Cent je "Spielstunde". Künftig verlangt die ZPÜ pro Medium 13,9 Cent bei DVD+/-R (4,7 GByte), 27,1 Cent bei DVD+/-RW (4,7 GByte) und 55 Cent bei DVD-RAM (4,7 GByte). (map)