Smartbook AG geht gegen Lenovo vor

Der deutsche Notebook-Anbieter hat sich schon in der Vergangenheit vehement für den Schutz seiner Markenrechte am Begriff "Smartbook" eingesetzt. Nun erwirkte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo Deutschland.

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Von
  • Matthias Parbel

Beim Landgericht Köln hat die Smartbook AG eine einstweilige Verfügung gegen die in Stuttgart ansässige deutsche Niederlassung des chinesischen PC-Herstellers Lenovo erwirkt. Die vorm Gericht erlassene Verfügung (Az 31 O 43/10) ist zwar noch nicht rechtskräftig, soll Lenovo aber zur Unterlassung verpflichten, "im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge 'Smartbook' in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – in der Werbung zu benutzen ...", wie es im Wortlaut heißt.

Wie schon in der Vergangenheit setzt sich die Smartbook AG damit vehement für den Schutz ihrer Rechte an der Marke "Smartbook" ein. 2009 war das Unternehmen in vergleichbarer Weise bereits gegen den US-Hersteller Qualcomm vorgegangen, der zur Computex einen Kleinstrechner unter dem Namen Smartbook vorgestellt hatte. Wie Smartbook-Chef Dirk Pick allerdings schon damals einräumte, beschränken sich die Rechte des Kölner Notebook-Herstellers lediglich auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Lenovo war nun eine auf der Webseite des Unternehmens veröffentlichte Pressemitteilung der Stein des Anstoßes. In dem aus den USA stammenden englischen Text, wie auch dem deutschen Vorspann, war der Begriff Smartbook in Verbindung mit Notebooks verwendet worden. Lenovo habe das betreffende Dokument bereits wieder entfernt, wie Unternehmenssprecher Thilo Huys gegenüber heise resale erklärte. (map)