Freihandelsabkommen setzt auf harte Durchsetzung von Urheberrechten

Mit dem vom EU-Parlament in dieser Woche diskutierten Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea könnte ein strenger Schutz von Patenten, Urheber- und Markenrecht verabschiedet werden.

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Von
  • Monika Ermert

Während das Anti-Piraterieabkommen ACTA heftig diskutiert wird, könnte mit dem vom EU-Parlament in dieser Woche diskutierten Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea ein vergleichbar strenger Schutz von Patenten, Urheber- und Markenrecht verabschiedet werden. Das bei ACTA aufmüpfige EU-Parlament gab sich in der Debatte Mittwochnacht insgesamt zufrieden mit dem Text. Nachgebessert werden müsse im Wesentlichen bei den Garantien für Europas Automobilbranche. Zu den ausführlichen Bestimmungen des Kapitels "Geistiges Eigentum" gibt es dagegen bislang keine Einwände.

Wie zahlreiche Freihandelsabkommen enthält auch das der EU mit Südkorea ein eigenes ausführliches Kapitel zum Thema "Geistiges Eigentum". Getreu den Vorgaben der Kommission für die Durchsetzungsrichtlinie erstreckt sich der geforderte Schutz auf Urheberrechte einschließlich jener an Computerprogrammen und Datenbanken, Patente, Marken, sogenannte Dienstleistungsmarken, Design, das Design von Halbleitern, geografische Herkunftsbezeichnungen, Pflanzensorten und "vertrauliche Informationen".

Auch sind strafrechtliche Maßnahmen auf beiden Seiten "mindestens für Fälle vorsätzlicher Fälschung von Marken, Raubkopien und Verletzungen verwandter Rechte in kommerziellem Ausmaß" vorgesehen. Was "kommerziell" dabei bedeutet, darüber wurde innerhalb der EU schon während der Diskussion über die Durchsetzungsrichtlinie heftig gestritten. Fragen wie zum Beispiel danach, ob Filesharer betroffen sind, werden auch in der ACTA-Debatte akut; echte Einigkeit herrscht dazu auch unter den EU-Mitgliedsstaaten noch nicht. Inwieweit damit das auch vom Sprecher der EVP im Handelsausschuss des EU-Parlaments Daniel Caspary unterstrichene Gebot eingehalten wird, dass die Abkommen nicht über geltendes EU-Recht hinausgehen dürfen, ist fraglich.

Aus Sicht der Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) sind vor allem die scharfen Durchsetzungsbestimmungen, die für alle Arten von Schutzrechten gelten werden, besorgniserregend. Die FFII fürchtet mit Blick auf die zahlreich erteilten Softwarepatente, dass die Bestimmungen Programmierern zum Verhängnis werden könnten. Vorläufige einstweilige Verfügungen, die potenziell drohenden Schaden für einen Rechteinhaber abwenden sollen, könnten missbraucht werden. Für erste Beschlagnahmen von beweglichen und unbeweglichen Gütern, bei Software etwa die dazu gehörende Hardware, soll ein Verdacht des Rechteinhabers reichen.

Die Beschlagnahme des Generika-Medikaments Losartan durch Behörden in Rotterdam verdeutlicht das Problem: Für Losartan bestand weder im Absenderland Indien noch am Bestimmungsort Brasilien ein Patentschutz. Trotzdem griffen die Behörden auf Zuruf des Rechteinhabers zu.

Für Ante Wessels von der FFII sind Beteuerungen, dass das Abkommen der EU mit Südkorea nur geltendes EU-Recht in den Export bringt, keine Beruhigung. "Wenn wir schlechte EU-Gesetze einmal in einem internationalen Abkommen haben, werden wir sie gar nicht mehr los." Eigentlich soll die Durchsetzungsrichtlinie in diesem Jahr der EU-üblichen Überprüfung unterzogen werden. Etwaige Änderungen könnten aber dadurch, dass die Regeln zu einem internationalen Standard erhoben werden, zumindest schwierig werden. (anw)