0700-Rufnummern im Impressum abgemahnt

Die Wettbewerbszentrale verlangt in Abmahnungen 205 Euro von 0700-Nutzern, die im Web-Impressum keine Gebührenangabe zur angegebenen Rufnummer machen.

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Von
  • Wolf-Dieter Roth

0700-Rufnummern werden seit 1998 als "persönliche Rufnummer fürs Leben" mit nur acht Ziffern angeboten. Man kann sie unter den noch freien Kombinationen selbst auswählen. Die Nummern lassen sich auch in Buchstaben ausdrücken ("Vanity"). Sie sind zum Tarif eines normalen Ferngesprächs über die Telekom erreichbar und können von ihrem Besitzer an beliebige Festnetz- oder Handynummern oder auf eine Mailbox weitergeleitet werden -- ersteres ohne Zusatzkosten. Dafür zahlt der Nummerninhaber einmalig 62,50 Euro für die Nummernregistrierung an die Regulierungsbehörde RegTP und monatlich 7 bis 10 Euro an einen Provider, der ihm Weiterleitung und Mailbox stellt.

Durchgesetzt haben sich die "persönlichen Rufnummern" bisher nicht. Nur Betreiber kleinerer, persönlicher Web-Seiten haben sie ab und an im vorgeschriebenen Impressum stehen, und mancher nutzt sie, um sich Anrufe aufs Handy oder ins Büro weiterzuleiten. Die Wettbewerbszentrale argumentiert nun, die Unbekanntheit der 0700-Nummern und ihre Ähnlichkeit zu den 0800-Gratisnummern würde Anrufer irreführen und deshalb müssten die Inhaber bei jeder Angabe von 0700-Nummern auch auf Web-Seiten nun auch die Gebühren dazu angeben.

Untermauert wird diese Forderung mit einem im Dezember 2003 gesprochenen und mittlerweile angefochtenen Gerichtsurteil des Landgerichts Saarbrücken. Bei Abmahnwelle.de haben sich bereits etliche 0700-Inhaber gemeldet, die der Wettbewerbszentrale 205 Euro zahlen sollen, weil sie keine Gebührenangabe in ihrem Web-Impressum stehen hatten. Das Problem ist dabei, dass diese Nummern gar keinen einheitlichen Tarif haben, sondern dieser wie bei normalen Gespräche nach Tageszeit wechselt.

Bis die Rechtslage geklärt ist, sollte man daher sicherheitshalber die Maximalgebühr der 0700-Vorwahl von 12,4 Cent pro Minute für Gespräche tagsüber aus dem Telekom-Festnetz angeben. Dass Gespräche dann abends preiswerter werden, kann nicht abgemahnt werden. Als Alternative bieten sich 0180- oder 0190-Rufnummern an, wenn man die Weiterleitungs-Funktionen der 0700-Nummer benötigt. Diese sind zwar für den Anrufer teils teurer, doch sind die Gebühren tageszeitunabhängig und somit leichter vorschriftsgemäß anzugeben.

Siehe dazu in Telepolis:

(Wolf-Dieter Roth) / (hob)