Schaar: Auch Google betreibt Vorratsdatenspeicherung

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert strengere Regeln für die Datensammlung durch private Unternehmen. Verbraucherministerin Ilse Aigner verlangt, dass Google Zeitungsanzeigen zu Street View schaltet.

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  • dpa

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auch für Firmen wie Google oder Facebook strengere Regeln. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte Schaar dem Focus. "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen."

Schaar zeigte sich zudem skeptisch, dass es zu einer schnellen Neufassung der gestoppten verdachtslosen Speicherung kommt. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist", sagte Schaar. "Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."

Neben Schaar hat auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ihre Kritik an Googles Datensammelpraxis erneuert und ihre Forderungen konkretisiert. Es sei nicht akzeptabel, dass Bürger sich erst im Netz informieren müssten, ob ihr Haus für den Google-Dienst Street View fotografiert und ins Web gestellt worden sei. Dem Spiegel sagte Aigner: "Google muss die breite Öffentlichkeit über das Projekt und die Widerspruchsmöglichkeiten informieren, etwa mit Anzeigen in der Presse". Der Internetkonzern müsse akzeptieren, dass ein Teil der Gesellschaft das Netz nicht nutze. Aigner hatte bereits vergangene Woche gefordert, dass Street View erst nach einer Frist online geht, in der die Bürger sich gegen das Abfotografieren ihrer Umgebung wehren können.

Bislang informiert Google die Öffentlichkeit auf einer Webseite über die Einspruchsmöglichkeiten. Demnach arbeitet das Unternehmen an einer "Funktion, [...] mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann". Diese soll "rechtzeitig vor der Veröffentlichung" zur Verfügung stehen. Widersprüche per E-Mail und auf dem klassischen Postweg nimmt Google aber bereits entgegen. Bereits in Street View veröffentlichte Bilder können Nutzer direkt aus dem Dienst heraus beanstanden.

Gegen Street View regt sich auch auf kommunaler Ebene weiter Widerstand . Der Bürgermeister der Gemeinde Kernen im Remstal (Rems-Murr-Kreis) hat Google aufgefordert, auf die Befahrung der Straßen in Kernen und die Veröffentlichung der Bilder im Internet zu verzichten. Grund waren zahlreiche Anfragen von besorgten Bürgern. "Zwar haben wir als Gemeinde keine datenschutzrechtliche Grundlage, die Aufnahmen zu verbieten. Dennoch war es mir wichtig, Google den Willen der Gemeinde mitzuteilen", sagte Bürgermeister Stefan Altenberger der dpa. (cwo)