SCO vs. Linux: Der Prozess kann beginnen

Das für SCO zuständige Konkursgericht hat ein Darlehen einer Investorengruppe genehmigt. Damit hat das Unternehmen genügend Geldmittel für den anstehenden Prozess vor einem Geschworenengericht gegen Novell.

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Von
  • Detlef Borchers

Die SCO Group bekommt 2 Millionen Dollar von einer Investorengruppe um den Mehrheitseigner Ralph Yarro. Das zuständige Konkursgericht in Delaware genehmigte das Darlehen nach einer mündlichen Anhörung. Damit hat SCO genügend Geldmittel für den anstehenden Prozess vor einem Geschworenengericht gegen Novell. Dieses Verfahren, in dem es um die Eigentumsrechte an Unix und die Rechtmäßigkeit einer Schutzlizenz für Linux-Anwender geht, soll morgen beginnen und drei Wochen dauern.

In der Anhörung vor Gericht konnte SCO den zuständigen Richter davon überzeugen, dass das Darlehen der Investorengruppe um Ralph Yarro das günstigste Angebot von zwölf verschiedenen Interessenten darstellt. Die Geldspritze dieser 14 Investoren soll mit 6,6 Prozent verzinst werden, während das Angebot eines Konkurrenten eine Verzinsung von 10 Prozent festsetzen wollte. Außerdem wären bei diesem Angebot Einrichtungsgebühren für das Darlehen fällig geworden, auf die die Gruppe um Ralph Yarro von sich aus verzichtet.

Zusammen mit den Details zum Darlehen präsentierte SCO einen unter dem Konkursverwalter Edward Cahn erarbeiteten zweiteiligen Geschäftsplan für die nächsten 13 Wochen, getrennt nach dem Softwaregeschäft, in dem Einnahmen erzielt werden, und dem Klagegeschäft, das bislang nur Ausgaben produziert. Ohne das Darlehen der Investorengruppe könne das Klagegeschäft nicht weiter fortgeführt werden, erklärte Edward Cahn in seinen Ausführungen. Mit dem Ende des Verfahrens zwischen SCO und Novell Ende März werde SCO genügend Mittel haben, das Darlehen wieder abzutragen – wenn SCO den Prozess gewinnt. Zur weiteren Sanierung der angeschlagenen Firma habe er die Niederlassungen in Großbritannien und Deutschland bereist, die voraussichtlich bald geschlossen werden können, teilte Cahn dem Gericht mit. Konkursrichter Gross genehmigte den Deal. (anw)