Neue Frequenzen für Funkmikrofone

Die Bundesnetzagentur weist neue Frequenzen für die Veranstaltungstechnik zu, die im Zuge der Versteigerung der digitalen Dividende aus ihrem angestammten Spektrum verdrängt wird. Es bleiben aber zahlreiche offene Punkte.

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Im Disput um die Umwidmung der sogenannten digitalen Dividende schafft die Bundesnetzagentur mit Änderungen an der Verwaltungsvorschrift für die Frequenzzuteilung etwas Klarheit. In dem von analogen terrestrischen Fernsehsendern geräumten Spektrum zwischen 790 und 862 MHz, das für mobile Breitbandzugänge vorgesehen ist und im April zusammen mit anderen Frequenzen im Rahmen einer Versteigerung an die Mobilfunker gehen soll, funkt auch noch die drahtlose Veranstaltungstechnik. Die darf die eigentlich bis 2015 zugeteilten Frequenzen nun auch erstmal weiter nutzen und kann zudem neue Frequenzen im Bereich 710 bis 790 MHz beantragen. Das geht aus der aktuellen Fassung (3. März) der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im nichtö̈ffentlichen mobilen Landfunk" (PDF-Datei) der Bundesnetzagentur hervor.

Damit ist die für die Veranstaltungsbranche dringendste Frage, auf welchen Frequenzen drahtlose Mikrofone und andere Bühnentechnik künftig funken dürfen, erst einmal geklärt. Rundum glücklich sind die Branchenvertreter allerdings nicht. Sie müssen für eine Nutzung der neuen Frequenzen nun jeweils Lizenzen erwerben. Die Kosten dafür halten sich zwar in Grenzen – für die Einzelzuteilungen berechnet die Regulierungsbehörde pro Antrag einmalig 130 Euro Verwaltungsgebühr, dazu pro Jahr und Sender jeweils 9,10 Euro.

Doch steht die Frage im Raum, wie viele der regional begrenzten neuen Frequenzen, die zwischen aktiven TV-Kanälen liegen, etwa bundesweit aktiver Bühnenausrüster oder ein Tourneebetrieb beantragen müssen, um den störungsfreien Betrieb der Technik im ganzen Land garantieren zu können. Aus der Bundesnetzagentur ist dazu zu hören, dass der Bedarf an bundesweiten Frequenzen befriedigt werden könne. Noch völlig offen ist allerdings, wann der Umstieg erfolgen muss. Die alten Frequenzen können vorerst weiter genutzt werden. Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, wann die neuen Frequenzherren dann mit dem Ausbau beginnen und welche Technik dabei zum Einsatz kommt – ab wann und wo also mit Störungen der Veranstaltungstechnik zu rechnen ist.

Dazu kommen für die Unternehmen noch die Kosten für die Umstellung ihrer Technik auf die neuen Frequenzen. Nur wenige Geräte dürften umrüstbar sein, sagt Matthias Fehr vom Verband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie (APWT). Für viele Betroffene heißt das Neuanschaffung – das ist eine Kröte, die die Anwender nun schlucken müssen. Große Erwartungen an die Gespräche im Bundeswirtschaftsministerium über mögliche Entschädigungen haben die Betroffenen dabei nicht.

Die Branche befürchtet, dass aufgrund von bisher diskutierten Fristen und Bedingungen nur wenige betroffene Nutzer tatsächlich in den Genuss einer Entschädigung kommen. So sollen die Betroffenen nach Angaben des Verbandes nachweisen, dass ihre Technik auf den alten Frequenzen gestört wird. Eine eventuelle Entschädigung soll sich dann am Restbuchwert der Technik bemessen. Die Geräte würden in der Regel über drei Jahre abgeschrieben, sagt Fehr. Alles was älter ist, werde also nicht entschädigt.

Zudem stellt sich die Frage, wo angesichts der angespannten Haushaltslage die Mittel dafür herkommen. Der Bund hatte den Ländern im vergangenen Jahr versprochen, sie mit den Kosten nicht im Regen stehen zu lassen. Erst nach dieser Zusage ließen die Länderchefs die "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" der Wirtschaftsministeriums im Bundesrat passieren. Allein für die mit Steuergeldern finanzierten Einrichtungen – Landesbühnen etwa – wird der Finanzbedarf auf rund 3 Milliarden Euro geschätzt.

Die Bundesnetzagentur will mit der Versteigerung der digitalen Dividende und weiterer Frequenzen am 12. April beginnen. Die bisher größte Frequenzauktion ist alles andere als unumstritten. Gegen die Versteigerung sind zahlreiche Klagen unter anderem von Netzbetreibern und Fernsehsendern anhängig. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Kabelnetzbetreibers Kabel BW abgewiesen. Die Kabelbranche fürchtet, durch die Nutzung für mobile Internetzugänge könne es zu Störungen bei Receivern und Steckverbindungen kommen. Auch der Stuttgarter Funknetzanbieter Airdata, der von der Versteigerung ausgeschlossen wurde, klagt gegen die Auktion. (vbr)