Aldi und Lidl wegen MPEG-Patentverletzungen verklagt

Mehrere MPEG-2-Patentinhaber haben vor dem Landgericht Düsseldorf Patentrechtsklagen gegen Aldi und Lidl eingereicht. Beide Discounter-Ketten sollen PCs, Laptops, DVD-Player, TV-Empfänger und -Geräte verkauft haben, ohne MPEG-2-Lizenzgebühren zu zahlen.

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Von
  • Volker Zota

Wie der unter anderem für die Verwaltung des MPEG-2-Lizenzpools zuständige MPEG Licensing Administrator (MPEG LA) mitteilt (PDF), haben mehrere MPEG-2-Patentinhaber "Aldi Nord", "Aldi Süd" sowie die Unternehmen "Lidl Stiftung" und "Lidl Dienstleistung" wegen Patentrechtsverletzungen verklagt. In den von mehreren Patentinhabern einzeln beim Landgericht Düsseldorf eingereichten Klageschriften wird den Discountern vorgeworfen, für PCs, Laptops, DVD/Blu-ray-Player, TV-Empfänger und -Geräte ihrer Hausmarken Tevion (Aldi) und Silvercrest (Lidl) keine MPEG-2-Patentgebühren abgeführt zu haben.

Wie schon bei vergleichbaren Klagen gegen die Medion AG im vergangenen Jahr verlangen die Patentinhaber Schadensersatz und fordern einen Unterlassungsanspruch, der Aldi und Lidl die Verwendung der MPEG-2-Patente für seine Produkte sowie deren Angebot, Vermarktung oder Import untersagt. Die Medion AG ist bis heute nicht auf der von der MPEG LA geführten Liste der MPEG-2-Lizenznehmer zu finden. (vza)