Microsoft: EU verhängt 497 Millionen Euro Strafe

Die EU verhängt die höchste je eingeforderte Strafe gegen ein Unternehmen, hieß es aus Kreisen der EU-Kommission.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die EU-Kommission will Microsoft an diesem Mittwoch wegen Markt-Missbrauchs mit einem Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro bestrafen. Dies ist der höchste Einzelbetrag, der jemals in Brüssel von einem Unternehmen eingefordert wurde, hieß es am Dienstag laut dpa in Kommissionskreisen. Die bisherige Rekordbuße von 462 Millionen Euro musste 2001 der Schweizer Pharma-Konzern Hofmann-La Roche wegen eines Vitamin-Kartells zahlen. Das Handelsblatt hatte von einem Bußgeld von 500 Millionen Euro berichtet. Microsoft kündigte bereits an, gegen den Strafbeschluss vor dem europäischen Gerichtshof klagen zu wollen.

Beobachter hatten sich bereits überrascht über die Höhe der Strafe gezeigt: Zwar kommt Microsoft angesichts liquider Mittel von über 50 Milliarden US-Dollar durch die Strafe wohl kaum in Schwierigkeiten, sie wird aber als Zeichen dafür gewertet, dass EU-Wettbewerbskommisar Mario Monti ein Exempel statuieren wolle. Neben der Geldstrafe soll der Konzern wohl zwei Bereiche für mehr Wettbewerb öffnen. So soll es für Computerhersteller auch eine Windows-Version ohne den Mediaplayer geben. Zudem will die Kommission, dass Microsoft bei Betriebssystemen von Servern technische Angaben zu den Schnittstellen (APIs) offen legt.

EU-Kartellrechtsepxerten gehen auch nicht davon aus, dass Monti, der in Wettbewerbsverfahren mehrere schwere Schlappen vor dem Europäischen Gerichtshof einstecken musste, im Fall Microsoft ähnliches droht; der Wettbewerbskommisar ist sich in dem seit Jahren verfolgten Microsoft-Fall zudem der Rückendeckung der EU-Staaten sicher.

Die EU-Kommission führt seit Jahren ein Kartellverfahren gegen Microsoft wegen vermuteten Marktmissbrauchs. Anfangs ging es vor allem darum, dass die Wettbewerbshüter Microsoft den Missbrauch seiner Stellung bei Desktop-Betriebssystemen zur Durchsetzung einer ähnlichen Position bei Servern vorwarfen -- ursprünglich ging diese Untersuchung auf eine Beschwerde von Sun zurück. Später dann wurde das Verfahren erweitert, die EU untersuchte auch, ob Microsoft durch das Bundling des Mediaplayer mit Windows die Konkurrenz unzulässig behindert. In der Zwischenzeit hatte die Kommission auch Anfragen an Hardware-Hersteller geschickt, um genauere Auskünfte über deren Lizenzbedingungen für Microsoft-Software zu erhalten -- damit sollte dem Verdacht nachgegangen werden, hier würde etwa durch Ausschlussklauseln oder durch Kompensationszahlungen an Microsoft bei Nutzung von Open-Source-Software gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Microsoft wies in diesen von der EU-Kommission untersuchten Bereichen alle Vorwürfe zurück, man sei sich keiner Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts bewusst. (jk)