Grünes Licht für Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags

Die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) zugestimmt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine "freiwillige" Alterskennzeichnung von Internetinhalten. Wer keine Angaben macht, wird automatisch in die "Über-18-Kategorie" gesteckt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 248 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Monika Ermert

Bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin haben die Ministerpräsidenten der Länder grünes Licht für die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) gegeben. Änderungswünsche von Seiten der Ministerpräsidenten gab es nach Angaben der für die Novelle des JMStV federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei nicht mehr. Zusammen mit der Begründung erhalten als nächstes die Landtage den Entwurf, bevor am 10. Juni die Ministerpräsidenten ihn unterzeichnen. Der neue Staatsvertrag gehe den Weg der regulierten Selbstregulierung weiter, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung mit.

Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, zeigte sich laut der Mitteilung hoch zufrieden über das Ergebnis und unterstrich dabei, dass die freiwilligen Kennzeichnung von Internetinhalten, die dann von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden könnten, im Mittelpunkt der Regelungen stehe. "Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen. Denn auch sie stehen in der Verantwortung", erklärte Beck.

Von Netzzensur zu reden sei dagegen Unsinn, verwahrte sich Beck noch einmal gegen die seit einer Anhörung im Januar nicht abgerissene Kritik am JMStV. Beck begrüßte angesichts der Debatten ausdrücklich die Unterstützung durch die Internetwirtschaft und bezog sich damit wohl insbesondere auf eine Mitteilung des Verbandes Bitkom. Die Unterstützung zeige, "dass der Weg, auf Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen dort zu setzen, wo sie entsteht, der richtige ist".

In der Erklärung vom Mittwoch hatte Bitkom-Präsident Scheer geäußert, der JMStV-Entwurf gehe in die richtige Richtung. "Die Länder haben auf Bedenken aus der Wirtschaft und der Netzgemeinde reagiert. Der Staatsvertrag setzt nun stärker auf technische Angebote für Eltern, die ungeeignete Inhalte blockieren könnten." Im Übrigen werde die Anerkennung von Schutzprogrammen künftig erleichtert. Eine Kommission wird laut den Bestimmungen des Staatsvertrages in einem nächsten Schritt die Regeln dafür festlegen, was beim technischen Jugendschutz Stand der Technik ist.

Deutlich weniger zufrieden ist der AK-Zensur mit der Novelle. Sprecher Alvar Freude warnt, dass selbst ein Blogger, der ein Computerspiel rezensiere, das erst ab 16 gespielt werden könne, Adressat des Staatsvertrages sei. Keine der im Staatsvertrag vorgesehenen Möglichkeiten zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen seien für einen Blogger aber realistisch umsetzbar. Laut den Vorschriften können Anbieter von Inhalten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen, mit Altersverifikationssystemen arbeiten, ihre Inhalte für ein Jugendschutzprogramm kennzeichnen oder ihre Inhalte nur noch nachts anbieten. Konsequent umgesetzt bringe der Staatsvertrag daher Verpflichtungen für jedermann im Internet.

"Ich frage mich wirklich, wie die Bestimmungen umgesetzt werden sollen", verdeutlicht Freude. Kürzlich etwa habe Wikipedia einen Artikel über die Vulva zum Aufmacherartikel des Tages gemacht. Womöglich gingen Medienwächter künftig auf Grundlage des JMStV gegen solche Aktionen vor. Wenig überzeugt zeigte sich Freude auch von den Beteuerungen, dass es nicht um Zensur gehe. Sperrverfügungen gegen Internet-Provider gehörten nach wie vor zum Arsenal der Behörden. Der AK-Zensur fordere daher nach wie vor, das Konzept des Jugendmedienschutzes ganz grundsätzlich zu überdenken. Beim Verein hofft man nun insbesondere auf die kleinen Koalitionspartner in den Ländern. Unmittelbar vor der Befassung der Ministerpräsidenten mit dem JMStV heute, war etwa von der FDP Niedersachsen und Hessen Kritik geäußert worden.

Siehe dazu auch:

(pmz)