Berliner Abgeordnetenhaus votiert für offene IT-Standards

Das Parlament der Hauptstadt hat einen interfraktionellen Antrag beschlossen, wonach bei der Umsetzung des IT-Staatsvertrags von Bund und Ländern "marktbeherrschende Positionen" von Anbietern verhindert werden sollen.

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am gestrigen Donnerstagabend einen interfraktionellen Antrag (PDF-Datei) zur "Berücksichtigung des Datenschutzes und Verhinderung von marktbeherrschenden Standards bei der Umsetzung des IT-Staatsvertrags" einstimmig beschlossen. Der Senat der Hauptstadt wird damit aufgefordert, bei der Errichtung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern die besondere Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in der noch zu beschließenden Geschäftsordnung des Gremiums "ausdrücklich zu fixieren". Zu den Sitzungen sollen der Entschließung nach neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auch Datenschützer der Länder geladen werden, wenn entsprechende Fragen erörtert werden.

Weiter haben die Abgeordneten festgehalten, dass die im Staatsvertrag vorgesehen "vorrangige Verwendung bestehender Marktstandards" nicht zum Beschluss von Verfahren führen dürfen, "die den rechtlich erforderlichen Datenschutz nicht gewährleisten". Genauso wenig dürfe diese Formulierung "marktbeherrschenden Positionen von Anbieter dieser technischen Standards" fördern. Vielmehr sei darauf hinzuwirken, dass "vorrangig offene IT-Standards" einzusetzen seien. Eine genaue Definition darunter fallender Normen liefert der Antrag zwar nicht. Er stellt aber auch in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass "einer marktbeherrschenden Stellung" von Herstellern "kein Vorschub" zu leisten sei.

Thomas Birk, verwaltungsreformpolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus, sieht in dem gemeinsamen Beschluss "ein Signal an den Planungsrat, dass wir genau hinschauen werden, was da vereinbart wird". Damit solle verhindert werden, "dass wenige Marktführer der Branche die IT-Strategie des öffentlichen Sektors bestimmen". Die Politik dürfe "die Chancen für Open Source nicht verbauen". Die Oppositionspartei hatte die Anregung für den Antrag gegeben. Zuvor hatte der sächsische Landtag im Januar bereits eine ähnliche Entschließung verabschiedet, bei dem ebenfalls die Grünen anfangs die Initiative ergriffen hatten.

Der IT-Planungsrat soll unter anderem fachübergreifende Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards beschließen sowie E-Government-Projekte steuern. Seine Einrichtung ist im IT-Staatsvertrag von Bund und Ländern vorgesehen, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im November unterzeichnete und der Anfang April in Kraft treten soll. Der Bundestag gab dafür Ende Februar grünes Licht. Heute werden aller Voraussicht nach auch die Länderchefs bei der Plenarsitzung des Bundesrats dem Vorhaben ihren Segen erteilen. Die federführenden Ausschüsse haben keine Bedenken ins Spiel gebracht.

Die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sollen mittelfristig auf freie Software umgerüstet werden. Einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan für die Migration gibt es aber nicht. Vielmehr gilt der Ansatz, sich "unter der Maßgabe der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit" auf "offene Standards" hin zu orientieren. (jk)