Zukunft des Gasnetzes: Wirtschaftsministerium nimmt Stellung

Etwa die Hälfte der Haushalte heizt mit Erdgas. Ein "Green Paper" der Regierung sorgte dieser Tage für Aufmerksamkeit. Das BMWK nimmt dazu Stellung.

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Eine gelbe Plakette kennzeichnet ein Haus mit Gasanschluss.

(Bild: heise online / anw)

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat ein "Green Paper", also ein Diskussionspapier zur Zukunft der Erdgas-Verteilernetze veröffentlicht. Darin wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach fossilen Energieträgern künftig stark nachlassen werde, beispielsweise, indem Wärmepumpen oder Fernwärme die Haushalte versorgen. Daraus ergäben sich Auswirkungen auf bestehende Infrastrukturen wie den Gasverteilernetzen, die teilweise stillgelegt werden könnten.

In Medienberichten hieß es bereits, "Habeck will Gasnetze stilllegen". Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums betonte gegenüber heise online, das Green Paper enthalte keine Pläne, sondern es handele sich um eine Konsultation, die Fragen an die Branche stelle, vor allem an die Netzbetreiber.

In dem Green Paper wird erörtert, in welchem Umfang die Gasverteilernetze nach dem Jahr 2045 noch benötigt werden, wenn Deutschland klimaneutral sein sollte. Das werde unter anderem davon abhängen, inwieweit sie verwendet werden könnten, um Wasserstoff zu verteilen. "Technisch wäre dies insoweit möglich, wie die Gasverteilernetze mit teils aufwändigen Modifikationen Wasserstoff tauglich gemacht werden können." Entsprechend sei davon auszugehen, dass die Länge der Gasverteilernetze von derzeit über 500.000 km stark zurückgehen werde.

Mit dem Green Paper solle nun sichergestellt werden, dass jederzeit eine sichere und vor wirtschaftliche Versorgung bis zum Aufbau entsprechender Versorgungsalternativen gewährleistet sein wird, wie die BMWK-Sprecherin erläuterte. Klar sei, dass die Gasverteilernetze im Rahmen der Transformation zur Klimaneutralität sicher weiter betrieben werden.

Dabei werde es bei den über 700 Gasverteilernetzbetreibern jeweils auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen, erläuterte sie weiter. Die Kommunen arbeiteten momentan an der Wärmeplanung und sollen dabei entscheiden, wo sie auf Fernwärme setzen und wo Gasverteilernetze auf Wasserstoffnetze oder Biomethan umgewidmet werden. Danach werde feststehen, "wo eine Kommune beispielsweise ein Fernwärmenetz plant, das dann langfristig das Gasverteilernetz ablöst".

Die Branche habe viele Fragen zum weiteren Regulierungsrahmen, heißt es weiter aus dem BMWK. Dazu gehöre auch, wie sichergestellt werden kann, dass die Netzbetreiber den Betrieb von Netzen nicht einfach einstellen, weil sie nicht wirtschaftlich seien, ohne dass es für die Verbraucher eine gleichwertige Lösung gibt. Daher habe das BMWK eine rein fachliche Konsultation angefangen. Darin seien Fragen formuliert, wie der zukünftige Regulierungsrahmen gestaltet werden könne. Dabei würden bewusst verschiedene Optionen zu einer ersten Diskussion gestellt. "Hier müssen die Verbraucher dann geschützt werden", betonte die BMWK-Sprecherin.

Momentan werde jede zweite Heizung in Deutschland mit Erdgas betrieben. Es sei mit dem Ziel Klimaneutralität absehbar, dass die Anzahl der Erdgasheizungen und der Gasverbrauch zurückgehen werden. "Erdgasnetze werden über die von den Kunden zu zahlenden Netzentgelte finanziert und sind auf einen unbegrenzten Betrieb ausgelegt. Ein Rückgang der Gaskunden würde die Netzbetriebskosten auf weniger Kunden verteilen, die entsprechend höhere Netzentgelte tragen müssten", erläutert das BMWK.

Die Wärmeplanung sei eine wichtige Komponente für die Transformation der Wärmeversorgung. Hier werde der lokale Rahmen für die Zukunft gelegt. Dabei gebe das europäische Gasbinnenmarktpaket vor, wie Pläne zur Entwicklung von Wasserstoffverteilnetzen oder zur Stilllegung bestehender Gasverteilernetze gehandhabt werden sollen. Dabei müssen Verbraucherbelange und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden, erläuterte das BMWK.

Insofern diene es dem Verbraucherschutz und auch den Netzbetreibern, sich früh mit der Entwicklung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus enthalte das Papier Überlegungen, die auch für den Weiterbetrieb von Gasnetzen zum Beispiel als Wasserstoffnetz notwendig sein könnten. "Wenn beispielsweise geplant würde, ein bestimmtes Gasverteilnetz in ein Wasserstoffnetz zu transformieren, müssen Kündigungen von Erdgasverbrauchern möglich sein, um ein Wasserstoffverteilnetz durch die Umwidmung bestehender Erdgasnetze zu realisieren", teilte die BMWK-Sprecherin mit.

(anw)