Russisches Gericht verhängt Haftstrafe gegen Meta-Sprecher

Der Meta-Sprecher Andy Stone ist in Abwesenheit von einem Gericht wegen "öffentlicher Verbreitung von Terrorismus" zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

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Meta-Logo auf einem Schild vor Konzernzentrale

(Bild: Michael Vi/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Hendrik Vatheuer

Ein russisches Gericht hat einen Manager des Meta-Konzerns am Montag in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Unternehmenssprecher Andy Stone werde vorgeworfen, "terroristische Aktivitäten zu fördern, öffentlich zu terroristischen Aktivitäten aufzurufen, öffentlich Terrorismus oder Propaganda für Terrorismus zu fördern und öffentlich zu extremistischen Aktivitäten aufzurufen", berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Dem Urteil ging ein längerer Konflikt voraus: Bereits im Januar 2022 hatte das russische Innenministerium Stone wegen mehrerer terrorismusbezogener Vorwürfe auf eine Fahndungsliste gesetzt. Ein Moskauer Gericht erließ daraufhin einen Haftbefehl gegen Stone. Dieser Vorgang fällt zeitlich mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 zusammen. Im März 2022 wurden Facebook und Instagram in Russland gesperrt, nachdem ein Moskauer Bezirksgericht Meta als extremistische Organisation eingestuft hatte.

Hintergrund ist der Streit zwischen Meta und Russland: Der US-Konzern hatte nach der russischen Invasion in der Ukraine im März 2022 angekündigt, Posts und Kommentare auf seinen Plattformen Facebook und Instagram, die sich gegen das russische Militär und Soldaten richten, in bestimmten Staaten nicht zu ahnden oder zu löschen. Posts wie "Tod den russischen Invasoren" oder gar Aufrufe zur Ermordung des russischen Präsidenten Wladimir Putin blieben Medienberichten zufolge vorerst erlaubt. Lediglich Aufrufe zur Gewalt gegen die russische Zivilbevölkerung blieben verboten.

Die Anwältin des Angeklagten Andy Stone wolle gegen das Urteil Berufung einlegen und wird von Reuters mit den Worten zitiert: "Ich habe um Freispruch gebeten". Dass Meta-Sprecher Stone in einem russischen Gefängnis landen wird, scheint ohnehin unwahrscheinlich. Solange Stone nicht nach Russland oder in ein Land reist, das ein Auslieferungsabkommen mit Russland hat, hat er kaum Konsequenzen aus dem russischen Urteil zu befürchten. Derartige Vorfälle, bei denen Personen in einem anderen Land angeklagt oder verurteilt werden, kommen in der Regel nur bei Spionage- oder Hackingdelikten vor.

(vat)