Datenschützer: Videoüberwachung schränkt Rechte der Bürger ein

Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt beurteilte den Erfolg von Videoüberwachungen zudem skeptisch.

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  • dpa

Die geplante Ausdehnung der Videoüberwachung beschränkt aus Sicht von Klaus-Rainer Kalk, Datenschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt, die Rechte der Bürger, sich unbeobachtet zu bewegen. "Die Videoüberwachung trifft alle, die harmlos ihres Weges gehen", sagte Kalk am Dienstag in einem Gespräch mit dpa in Magdeburg. Er erinnerte daran, dass Kameras nur an Plätzen installiert werden dürfen, an denen sich früher schon Straftaten gehäuft haben. "Es darf kein Bedarf herbeigeredet werden."

Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatte am Wochenende angekündigt, die Videoüberwachung in Sachsen-Anhalt verstärken zu wollen, und damit Kritik vom Kolalitionspartner FDP, von der PDS und den Jungen Liberalen geerntet. Bislang sind Überwachungskameras an zwölf Stellen in Magdeburg, Halle, Schönebeck, Dessau und Bernburg installiert. Die zusätzlichen Orte müssen nun von den Polizeidirektionen beantragt werden.

Skeptisch beurteilte Kalk den Erfolg von Videoüberwachungen. Er regte Untersuchungen an, inwiefern sich Verbrechen wirklich reduzierten oder nur auf andere Orte verlagerten. Zwar könnten Gelegenheitstäter spontan abgeschreckt werden, beim Drogenhandel etwa dürfte sich dagegen nur der Ort des Geschehens verlagern. "Ein Abhängiger wird immer wieder versuchen, an seinen Stoff zu kommen."

Grundvoraussetzung für eine Videoüberwachung sei die Häufung von Straftaten wie etwa Drogenhandel oder Handtaschenraub an ganz bestimmten Plätzen, sagte Kalk. Wenn sich die Lage verbessert habe, müsse die Videoüberwachung beendet werden. Da es auf dem Land selten viele Straftaten auf einem bestimmten Platz gebe, seien Plätze in Großstädten für die Beobachtung besser geeignet. Für den Kampf gegen Grafitti-Schmierer sei die Videoüberwachung nicht erlaubt. "Die Grafittis sind zwar eine ärgerliche Angelegenheit, aber keine Straftat." (dpa) / (jk)