US-Regulierer gibt Startschuss für Breitband-Initiative

Die Regulierungsbehörde FCC beginnt offiziell mit der Umsetzung der im März dem US-Kongress vorgestellten Breitband-Initiative, die den Netzausbau in den Vereinigten Staaten voranbringen soll.

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Die US-Regulierungsbehörde will sich auch von widrigen Urteilen nicht von ihren ambitionierten Breitband-Plänen abhalten lassen. Die Federal Communications Commission (FCC) stellte ihre Strategie für den Ausbau der US-Breitbandnetze am Freitag in der US-Hauptstadt Washington der Öffentlichkeit vor. "Wir setzen den nationalen Breitband-Plan um", sagte der FCC-Vorsitzende Julius Genachowski. Die Behörde hatte das Vorhaben bereits Mitte März dem US-Kongress vorgestellt.

Mit der Breitband-Initiative will die FCC die Rahmenbedingungen für einen Ausbau der Breitbandzugangsmöglichkeiten auch in ländlichen Regionen verbessern. Im Rahmen der Strategie sollen unter anderem weitere 500 MHz Spektrum für Breitbanddienste über Mobilfunk im Lauf der kommenden zehn Jahre bereitgestellt werden. Die FCC hatte zu diesem Zweck bereits 2008 ein Frequenzpaket im 700-MHz-Band versteigert und damit rund 20 Milliarden US-Dollar für die Staatskasse eingenommen.

Von der Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, das vor wenigen Tagen eine umstrittene Regulierungsentscheidung der FCC gegen die Anti-Filesharing-Maßnahmen des Kabelnetzbetreibers Comcast kassiert hatte, will sich die FCC bei ihren Plänen nicht beirren lassen. "Die Entscheidung des Gerichts ändert nichts an den Zielen unserer Breitband-Politik oder der letztgültigen Autorität der FCC, auf diese Ziele hinzuarbeiten", erklärte Genachowski in einer Mitteilung (PDF-Datei) seiner Behörde.

Das Gericht habe nicht die Ziele der FCC in Frage gestellt, sondern lediglich eine von der Vorgängerkommission ergriffene technische und rechtliche Maßnahme für ungültig erklärt, führte Genachowski weiter aus. Unter seinem Vorgänger Kevin Martin hatte die FCC dem Provider Comcast im Jahre 2008 untersagt, den Filesharing-Datenverkehr in seinen Netzen zu behindern. Nach Ansicht des Berufungsgerichts entbehrten die Anordnung und die angedrohten Sanktionen einer klaren rechtlichen Grundlage. (vbr)