Jugendschützer nehmen das Internet ins Visier

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kontrolliert zunehmend mehr Videofilme, Tonträger und Internetseiten auf bedenkliche Inhalte.

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Von
  • Monika Ermert

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kontrolliert zunehmend mehr Videofilme, Tonträger oder Internetseiten auf bedenkliche Inhalte. Das sagte die BPjM-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding bei der Jahrestagung der Prüfstelle heute auf einer Tagung in Würzburg. Auf der Basis des neuen Jugendschutzgesetzes können neben Jugendämtern jetzt auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe wie der Kinderschutzbund oder kirchliche Jugendorganisationen gewaltverherrlichende oder pornographische Medien bei der Prüfstelle beanstanden.

Vor allem Internet-Angebote würden verstärkt auf pornografische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte kontrolliert, sagte Monssen-Engberding. "Da ist die ganze Palette vertreten -- von der Leichengalerie bis zu gefesselten oder vergewaltigten Frauen", sagte die Vorsitzende der Bundesprüfstelle.

Auch bei der im vergangenen Jahr neu eingerichteten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) werden vermehrt Internetangebote überprüft. Zahlen dazu, wie viele Angebote derzeit geprüft werden, sollten ursprünglich bereits kurz nach Ostern bekannt gegeben werden. Anfragen von heise online dazu blieben bislang unbeantwortet. KJM-Mitglied Michael Schneider sagte in Würzburg, mit einer zunehmenden technischen Verschmelzung von Rundfunk und so genannten Telemedien wie den Internetanwendungen müssten noch vorhandene Unterschiede in deren Regulierung überprüft werden. Die Regelungen für Inhalte sollten künftig medienübergreifend und unabhängig von der technischen Seite aufgestellt werden, meinte Schneider.

Den Praktikern bereiten die neuen Jugendschutzbestimmungen allerdings einiges Kopfzerbrechen. Peter Köhler von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main sagte, die Vertriebsbeschränkung für all die Medien, die die Tatbestandsmerkmale Kriegsverherrlichung, Verletzung der Menschenwürde, geschlechtsbetonte Körperhaltung von Personen unter 18 Jahren und kindliche Entwicklungsstörung erfüllten, stellten nicht nur Kontrollinstanzen, sondern auch Strafverfolgungsbehörden vor kaum zu bewältigende Aufgaben. (Monika Ermert) / (anw)