Registermodernisierung: Bundesrat macht Weg frei für Datenschutzcockpit​

Das Cockpit soll für mehr Transparenz beim behördlichen Datenaustausch sorgen. Auch die Länder befürworten die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts.

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Bild vom Gebäude des Bundesrates in Berlin.

Bund und Länder einigen sich im Bundesrat auf einen Weg zur Verwaltungsdigitalisierung.

(Bild: frantic00/Shutterstock.com)

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Öffentlichen Stellen und Behörden tauschen nach den aktuellen Plänen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zukünftig Daten unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) aus. Dadurch sollen Betroffene bequem und digital nachvollziehen können, wann und aus welchen Gründen Daten ausgetauscht wurden. Bestandteil dieser Umsetzung ist das sogenannte Datenschutzcockpit (DSC). Das Datenschutzcockpit soll den Bürgerinnen und Bürgern digital und unkompliziert die entstandenen Datenübermittlungen anzeigen.

Für die Errichtung und den Betrieb des neuen DSC im Rahmen der umstrittenen Registermodernisierung soll künftig das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig sein.

Der Bundesrat hat am Freitag für den Entwurf einer "Zuständigkeitsverordnung" des Bundesinnenministeriums (BMI) gestimmt. Demnach soll das DSC auch als "verfassungsrechtliche Kompensation" dafür dienen, dass als übergreifendes Ordnungsmerkmal und Personenkennzeichen erst einmal in rund 50 relevanten Datenbanken von Bund und Ländern die Steuer-ID als Bürgernummer in der öffentlichen Verwaltung eingeführt wird.

Datenschützer, Forscher, Sachverständige und die Opposition liefen zu Zeiten der schwarz-roten Koalition noch Sturm gegen diese Vorgabe. Sie brachten massive verfassungsrechtliche Einwände vor, da der Staat künftig ein Profil auf Knopfdruck abrufen könne. Mittlerweile trägt die Ampel-Koalition den Kurs aber mit. Das DSC soll den Bürgern nun laut der Verordnung eine einfache und zweckmäßige Übersicht über Datentransfers bieten, die zwischen Behörden unter Nutzung der alt-neuen Identifikationsnummer (IDNr) vorgenommen wurden. Angezeigt werden können darüber künftig auch Bestandsdaten der Verwaltungsregister, die zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) relevant sind.

Das BMI beschreibt das DSC als "eine IT-Komponente, die ihren Ursprung im OZG-Themenfeld Querschnittsleistungen" habe. Das BVA verantworte bereits das Projekt Identitätsdatenabruf, das die Voraussetzung für den Anschluss der registerführenden Stellen sowie den Einsatz der IDNr darstelle. Durch diese enge Zusammenarbeit und die Übernahme der Auftraggeberschaft des DSC durch das BVA Anfang 2023, schüfen die Projekte Synergien. Auf Grundlage der am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft tretenden Verordnung könne nun der Produktivbetrieb des Cockpits beginnen. Nutzer seien dann in der Lage, Datenübertragungen von angebundenen Registern auf Basis der IDNr abzurufen.

Mit der konkreten DSC-Umsetzung hat das BVA federführend die Bremer Finanzsenatsverwaltung beauftragt. Die erste Ausbaustufe eines lokal begrenzten Pilotprojekts wurde laut dem BMI 2022 abgeschlossen. Sie beinhaltete, dass die in der Anwendung hinterlegten Protokoll- und Inhaltsdaten der Informationsübermittlungen auf Basis der IDNr angezeigt werden können. Im zweiten, für 2024 geplanten Schritt gehe es um die Bestandsdaten. Die dritte Stufe sieht perspektivisch die Etablierung von "Steuerungswerkzeugen" vor. Bürger sollen damit unter anderem die Option erhalten, direkt Kontakt mit den jeweils zuständigen Behörden über das DSC aufzunehmen.

(mki)