EU-Kommission veröffentlicht Verordnung über .eu-Registrierregeln

Die neue Verordnung legt unter anderem fest, dass Unternehmen und Bürger der Gemeinschaft Adressen direkt unter .eu nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip registrieren können sollen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 47 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Die Europäische Kommission hat Ende vergangener Woche die Grundregeln für die Registrierung der geplanten .eu-Domains veröffentlicht. In der elfseitigen Verordnung (PDF) ist geregelt, wer welche Domains registrieren kann, welche bevorzugten Registrierungen es geben wird und was in Streitfällen geschieht. Über zwei Jahre haben die EU-Behörden nach Verabschiedung der Verordnung zur Einrichtung der EU (EC 733/2002, PDF) für die Ausgestaltung der Europa-Domain gebraucht.

Die neue Verordnung legt fest, dass Unternehmen und Bürger der Gemeinschaft Adressen direkt unter .eu nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip -- im EU-Deutsch "Windhundprinzip" genannt -- registrieren können sollen. Die Registry kann "unsittliche Registrierungen" widerrufen, also Adressen, die von einem Gericht als rassistisch, verleumderisch oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßend eingestuft wurden. Gegen Domain-Grabber greifen die von anderen Registries bekannten Regeln der Alternativen Streitbeilegung.

Eine zweimal zwei Monate lange Vorregistrierphase (Sunrise) soll Namensrechte sichern. In den ersten zwei Monaten können "registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken", geographische Bezeichnungen und die Adressen öffentlicher Institutionen und Behörden der Gemeinschaft und der Mitgliedsländer vorreserviert werden. Noch vor der Sunrise-Phase können Mitgliedsländer ihren Ländernamen reservieren, künftige Beitrittskandidaten und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können ihre Adressen lediglich blockieren lassen.

In der zweiten Phase können schließlich noch zusätzlich alle Arten von Namensrechten geltend gemacht werden, "sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt sind". Das sind beispielsweise nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Unternehmensnamen oder Familiennamen sein. Bürger aus Mitgliedsstaaten mit weniger ausgeprägtem Namensrecht könnten benachteiligt werden, denn sie können die Vorregistrierrechte nicht geltend machen.

Für die designierte Registry Eurid bedeutet die Prüfung der je nach Land völlig unterschiedlichen Ansprüche eine besondere Herausforderung, die auch extra Geld kosten wird. Rund 10 Euro soll die gemeine eu-Domain kosten. Doch für die Vorregistrierphase muss man eine Validierungsagentur hinzuziehen, deren Kosten laut der Verordnung den Kunden in Rechnung gestellt werden können. Hohe Ansprüche stellt die Verordnung auch an die Sprachen: Bevor die Registrierung in allen Amtsprachen möglich ist, darf die Registry nicht starten. Am liebsten sähe es die Kommission, wenn auch gleich nicht-englische Zeichen aller EU-Landessprachen registriert werden können.

Eurid-Chef Marc van Wesemael bremst hinsichtlich der Erwartungen an internationalisierte Domains unter .eu die Erwartungen ein wenig. Erst einmal will man bei Eurid nun den Vertrag mit der EU-Kommission unterzeichnen, einen Vertrag mit ICANN und die Akkreditierung der Registrare über die Bühne bringen. Denn laut Plan will man noch in diesem Jahr mit Sunrise starten. (Monika Ermert) / (anw)