Vorratsdatenspeicherung: Zivilgesellschaft fordert endgültige Abschaffung

48 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern gemeinsam Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf, sich von einer Neuregelung der Speicherung der TK-Verbindungsdaten aller Bürger zu distanzieren und sich für die Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Streit um die Speicherung der Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten aller deutschen Bürger auf Vorrat ist noch lange nicht ausgestanden. Nachdem in den vergangenen Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Strafverfolgern immer wieder Forderungen nach einer schnellen Neuregelung erhoben wurden und die Politik sich darüber stritt, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei und ob sie möglichst schnell neu geregelt werden müsse, melden sich nun 48 zivilgesellschaftliche Organisationen zu Wort. Sie fordern eine vollständige Abschaffung aller Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, auch auf EU-Ebene.

Nach dem vom Verfassungsgericht aufgehobenen Gesetz, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzte, wurden seit 2008 Verbindungsdaten aller deutschen Bürger aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar waren sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte daraufhin am 2. März die Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Strafprozessordnung (StPO) als unvereinbar mit dem Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 des Grundgesetzes erklärt. Die von den Richtern festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen wiegt so schwer, dass sie auch nicht im eingeschränkten Umfang übergangsweise weiter angewendet werden dürfen, sondern vollständig nichtig sind. Damit dürfen Provider seit dem Urteil nicht mehr auf Vorrat speichern; bereits vorhandene Daten mussten gelöscht werden. Allerdings hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt; Juristen und Datenschützer sprachen daher teilweise schon von einem Pyrrhussieg für den Datenschutz. Jedoch sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich.

Eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung lehnen die Organisationen, die sich nun mit einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt haben, ab. Sie fordern Leutheusser-Schnarrenberger zudem auf, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setze "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und - missbrauch aus, ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere die Kommunikationsfreiheit unzumutbar", erklärten die Organisationen in ihrem Schreiben. Derzeit prüft die EU-Kommission, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet werden soll.

"Der 2005 beschlossene EU-weite Zwang zur flächendeckenden Verbindungsdatenspeicherung hat sich überlebt", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich und verfassungswidrig erwiesen." Der Jurist hatte kürzlich erst für eine bessere Zusammenarbeit von Providern für einen "Quick Freeze"-Ansatz eingesetzt: Es gebe ein "gemeinsames Interesse daran", dass hierzulande "Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können", erlärte er gegenüber dem Provider-Verband eco.

Nach Ansicht der an dem Schreiben an Leutheusser-Schnarrenberger beteiligten Organisationen erwarten Rechtsexperten erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären wird." EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hätten bereits eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta angekündigt. Daher appellieren die Organisationen an die Bundesjustizministerin, sich "grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren". Sie solle stattdessen sich "auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung" einsetzen.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens zählen neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Aktion Freiheit statt Angst etwa Reporter ohne Grenzen, der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die Deutsche AIDS-Hilfe, nahezu alle Journalistenverbände, der Providerverband eco, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Netzwerk Recherche, die Neue Richtervereinigung oder beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband. Den gemeinsamen Brief (PDF-Datei) an die Bundesjustizministerin und die Liste der unterzeichnenden Organisationen dokumentiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website.

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(jk)