Hohes Bußgeld gegen Postbank in Finanzberater-Affäre

Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro gegen die Postbank verhängt, weil diese freiberuflichen Handelsvertretern für Vertriebszwecke den Zugriff auf Kontobewegungsdaten von Kunden ermöglicht hatte. Die Postbank sei hier eindeutig zu weit gegangen, stellte Lepper am Freitag klar.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro gegen die Postbank verhängt, weil diese bis Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern für Vertriebszwecke den Zugriff auf Kontobewegungsdaten von Kunden ermöglicht hatte. "Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können", erläuterte Lepper am Freitag.

Die Stiftung Warentest hatte Ende Oktober öffentlich gemacht, dass die Postbank den freien Handelsvertretern jahrelang Einsicht in alle Kontobewegungen ihrer Kunden gewährt hatte. Sei etwa ein höherer Geldbetrag auf dem Konto eines Kunden eingegangen, hätten die freien Mitarbeiter umgehend Kontakt zu dem Kunden aufnehmen können, um ihm Geldanlagen zu verkaufen. Laut Lepper fanden sich bei einer Prüfung Arbeitsanweisungen, in denen die selbstständigen Handelsvertreter explizit aufgefordert wurden, Kontodaten vor einer Kontaktaufnahme auszuwerten.

Die Postbank erklärte damals, es sei notwendig, dass die freien Finanzberater "anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben sollen, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können". Dafür habe man Regeln "rechtlicher und technischer Art" aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssten. Später wurde der Zugriff auf Girobewegungsdaten durch Handelsvertreter dann aber doch unterbunden. Kontobewegungen seien sehr sensible Daten, die viel über unsere Lebensweise aussagen, stellt Datenschützer Lepper klar. Diese dürften weder von Banken und erst recht nicht von Handelsvertretern für Werbezwecke ausgewertet werden. (pmz)