Elektronische Patientenakte: Bündnis veröffentlicht Widerspruchs-Generator
Ohne Widerspruch wird für alle gesetzlich Versicherten eine E-Patientenakte eingerichtet. Ein Bündnis will dabei mit einem Widerspruchs-Generator helfen.
Ab Januar 2025 wird für alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen. Dazu haben die meisten Krankenkassen bereits informiert und niedrigschwellige Widerspruchsmöglichkeiten eingerichtet. Um den Widerspruch zu vereinfachen, hat auch das Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)" einen Widerspruchs-Generator veröffentlicht.
Dieser Generator soll Versicherten laut Bündnis bei den beiden gesetzlich vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeiten vor dem Start der neuen ePA-Version helfen: Gegen die ePA insgesamt oder nur gegen die automatisierte Befüllung der ePA mit den Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Zusätzlich kann man auch gegen die Auswertung der Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen für maßgeschneiderte Empfehlungen widersprechen. Damit ist es möglich, einen personalisierten Widerspruch zu erstellen oder einen vorgefertigten Text zu kopieren.
"Den Zugriff auf Ihre medizinischen Daten können Sie feingranular steuern [...]. Bei den Abrechnungsdaten ist diese feingranulare Steuerung nicht möglich. [...] Die Weitergabe Ihrer Abrechnungsdaten an das Forschungsdatenzentrum können Sie nicht verhindern, durch irgendeinen Widerspruch, den die Krankenkassen beachten. Denn diese Weitergabe geschieht direkt, an der ePA vorbei. Dagegen richtet sich eine Klage von CCC und GfF", erklärt Jurist Jan Kuhlmann und Co-Vorsitzender von "Patientenrechte und Datenschutz", die ebenfalls zum Bündnis gehören.
Mehr Patientensicherheit durch Datenaustausch
Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden und den Austausch von Patientendaten erleichtern. Ärzte wünschen sich beispielsweise schon länger eine systemunabhängige Möglichkeit, Daten zwischen Krankenhaus und Arztpraxis auszutauschen. Bisher scheitert der Austausch oft an der fehlenden Interoperabilität. Außerdem soll sich die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern.
Jedoch gibt es noch Kritik, unter anderem von Datenschützern und Ärzten. Simone Connearn vom Bündnis Widerspruch ePA, die bereits eine Petition gegen die ePA initiiert hatte, bemängelt die übermäßig positive Darstellung der ePA und fordert eine kritische Aufklärung. Ärztinnen wie Frau Dr. Silke Lüder sehen den Start der ePA 3.0 kritisch: "Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung, die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft. Auch ist die ePA keineswegs barrierefrei, große Teile der Bevölkerung werden ausgegrenzt."
Medizinische Versorgung auch ohne ePA
Dabei weist das Bündnis auch darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die ePA nicht die medizinische Versorgung beeinträchtigt. Ärzte und Psychotherapeuten speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren Akten. Zudem haben Patienten auch ohne elektronische Patientenakte jederzeit Anspruch auf die Herausgabe ihrer Daten.
Zitat von Jan Kuhlmann ergänzt.
(mack)