EuGH: Unterlassungsansprüche wegen DSGVO-Verstößen sind rechtens

Der EuGH bestätigte, dass Firmen gegen Datenschutzverstöße ihrer Konkurrenz wettbewerbsrechtlich vorgehen dürfen. Dies diene sogar der DSGVO-Durchsetzung.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis

Am 4. Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine jahrelang strittige Frage unter deutschen Juristen beantwortet: Unternehmen dürfen ihrem Mitbewerb Datenschutzverstöße gerichtlich verbieten lassen. Die Unterlassungsforderung können sie aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) heraus begründen.

Ein Apotheker hatte im konkreten Fall auf dem Marketplace von Amazon unter dem Label "Lindenapotheke" seit dem Jahr 2017 apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Medikamente verkauft. 2018 hatte ihn ein anderer Apotheker verklagt. Bei den Daten, die die Kunden im Bestellprozess bei Amazon angeben müssten (Name, Adresse, Zahlungsmethode), handele es sich zusammen mit dem zu liefernden Medikament um personenbezogene Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO besonderem Schutz unterliegen. Daher müsse die Lindenapotheke jeweils eine informierte Einwilligung einholen. Weil sie das nicht tut, so das Argument, handelt sie unlauter und verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil durch Verstöße gegen die DSGVO.

Mehr zum Thema DSGVO

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht in der Berufung gaben dem Kläger recht. Der Betreiber der Online-Apotheke hat schließlich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, der Anfang 2023 den EuGH zur Auslegung der DSGVO in dieser Konstellation befragte. Zunächst ging es dabei um die recht spezielle Frage, ob personenbezogene Daten in Verbindung mit der Bestellung eines rezeptfreien Medikaments bereits Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO sind, weil das Medikament ja auch für dritte, nicht genannte Personen bestimmt sein könnte.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "EuGH: Unterlassungsansprüche wegen DSGVO-Verstößen sind rechtens". Mit einem heise-Plus-Abo können sie den ganzen Artikel lesen und anhören.