Auslegungssache 120: (Kein) Datenschutz in Strafverfahren

Welche Datenschutzrechte gelten noch bei strafrechtlichen Ermittlungen? Rechtsanwalt Jens Ferner berichtet eindringlich aus der Praxis und gibt Tipps.

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Holger Bleich (links), Joerg Heidrich (rechts) und Jens Ferner (unten)

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Persönlichkeitsrechte gelten dann überhaupt noch? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich in der aktuellen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache.

(Bild: Strafverteidiger Jens Ferner in der Auslegungssache)

Zu Gast ist der Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat und deshalb sehr gut einschätzen kann, wie die Ermittler in der digitalen Forensik vorgehen. In Ferners Verfahren geht es oft um Delikte mit IT-Bezug, doch darum geht es in der Podcast-Episode nicht einmal vorrangig.

Ferner erzählt sehr eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Den verblüfften Podcast-Hosts erklärt er, warum vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen preisgeben zu müssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu kommen?

Ferner weist darauf hin, dass sichergestellte Datenträger wie Festplatten und Smartphones unter Umständen von jeder Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können. Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus Zufallsfunden eine andere als die ursprünglich vermutete Straftat konstruiert werden könnte. Ferners Rat: "Geben Sie bloß keinen Zugriff auf die Geräte, egal wie sicher man sich wähnt!"

Episode 120:

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(hob)