diese Ă„nderungen gelten ab sofort

Ă„nderungen der Kfz-Steuer zum 1. Juli 2010

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  • mfz
Inhaltsverzeichnis

Hannover, 1. Juli 2010 – Der 1. Juli ist auch in diesem Jahr wieder ein wichtiger Stichtag für gesetzliche Änderungen. Eine ganze Reihe davon betrifft auch Autofahrer. Für Besitzer und Käufer von Elektroautos, Quads, Trikes und Dieselfahrzeugen gibt es Neuigkeiten, die wir zusammengefasst haben.

Saubere Diesel vorerst ohne Förderung

Wer zwischen dem 04. Juni und dem 31. Dezember 2010 ein neues Auto mit einem Dieselmotor zulässt, das die Euro 6 Norm erfüllt, bekommt keine Steuerbefreiung mehr. Für Euro-6-Diesel-Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2009 und 3. Juni 2010 erstmals zugelassen wurden, gab es eine zeitlich befristete Steuerbefreiung von 150 Euro. Besitzer dieser Fahrzeuge können sich auf den Vertrauensschutz der alten gesetzlichen Regelung berufen und die Steuerbefreiung ab dem 1. Januar 2011 beantragen. Ab Januar 2011 gilt die Steuerbefreiung dann wieder automatisch für alle Euro-6-Diesel. Das Bundesfinanzministerium begründete diese etwas merkwürdige Vorgehensweise mit der Anpassung an europäische Gesetzgebungen. Was an Steuern für sein Fahrzeug fällig wird, kann man sich auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums ausrechnen.

Quads und Trikes bekommen eigene Steuerklasse

Bislang wurden Quads und Trikes in einer Klasse mit PKWs geführt. Das wurde nun geändert. Zukünftig wird die fällige Steuer nach Hubraum und EU-Schadstoffnorm ermittelt. Einige dürften mit der Neuregelung deutlich teurer werden. Die Besteuerung für Elektroautos wurde dagegen bestätigt. Die ersten fünf Jahre sind steuerfrei, danach wird wie bei Nutzfahrzeugen das Gewicht besteuert. Allerdings wird im Gegensatz zu denen nur der halbe Satz fällig.