HU-Adapter wird ab 1. Juli 2015 Pflicht

Ab 1. Juli 2015 müssen technische Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und GTÜ bei der Pkw-Hauptuntersuchung den HU-Adapter einsetzen. Für Autofahrer hat das einen Vorteil: Die Untersuchung soll schneller ablaufen

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Von
  • Martin Franz

Der HU-Adapter kann mit Smartphone, Tablets oder Laptops kommunizieren.

(Bild: TÜV Rheinland)

Ab 1. Juli 2015 müssen technische Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und GTÜ bei der Pkw-Hauptuntersuchung den HU-Adapter einsetzen. Für Autofahrer hat das einen Vorteil: Die Untersuchung soll schneller ablaufen. „Bis zu zehn Minuten lassen sich einsparen“, sagt Wolfgang Partz vom TÜV Rheinland. Teurer soll die Hauptuntersuchung durch die neue Technik nicht werden. In der Regel müssen Autofahrer den Angaben nach zwischen 55 und 85 Euro für die Prüfung zahlen. Der HU-Adapter dient der Untersuchung der Elektronik und soll der immer komplexeren Technik in Autos gerecht werden.

Bei der Hauptuntersuchung werden so laut TÜV Rheinland elektronische Systeme geprüft, die

• automatisch Einfluss auf die Bremskraft beziehungsweise Bremskraftverteilung nehmen wie automatische Spurstabilitätssysteme oder Bremsassistenten,

• automatisch eine Richtungsänderung bewirken können wie Spurhalteassistenten mit Lenkeingriff,

• die Federung und/oder die Dämpfung automatisch einstellen wie adaptive Fahrwerke,

• die aerodynamischen Eigenschaften verändern wie automatisch ein- und ausfahrende Spoiler,

• bei Unfällen den Überlebensraum der Passagiere sichern wie Sitze, die bei Kollisionsgefahr automatisch in eine bestimmte Position fahren,

• dem Schutz von Insassen im Falle eines Unfalls dienen wie z.B. Airbags und Gurtstraffer.

(mit Material der dpa) (mfz)