Urteil: Nummernschild muss immer montiert sein

Urteil: Nummernschild muss immer montiert sein

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Von
  • ssu

Nummernschilder müssen auch dann vorschriftsgemäß montiert sein, wenn ein Auto geparkt ist. Wer das Kennzeichen nur hinter die Front- oder Heckscheibe legt, muss mit der kostenpflichtigen Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Aktenzeichen: 12 La 16/08). In dem Fall hatte ein Mann den Wagen am Straßenrand abgestellt. Das Nummernschild war nicht montiert – der Mann war der Ansicht, er müsse es nicht anbringen.

Die Behörde legte das Auto still und setzte eine Verwaltungsgebühr von 26 Euro fest. Die Richter gaben der Behörde Recht: Der "Betrieb" eines Fahrzeugs beginne nicht erst mit dem Ingangsetzen des Motors. Schon das Abstellen im öffentlichen Raum "begründet die Kennzeichenpflicht". (dpa) / (ssu)