Interview: "Eine Katastrophe"
Die EU-Kommission will das heikle Thema Netzneutralität unter dem Aspekt des Verbraucherrechts per Verordnung abhandeln. c't sprach darüber mit dem medienpolitischen Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Dr. Christoph Fiedler.
- Richard Sietmann
Der medienpolitische Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Vorsitzende des Rechtsausschusses des europäischen Zeitschriftenverlegerverbandes, Dr. Christoph Fiedler, kritisiert das Brüsseler Reformpaket zur Telekommunikation als unausgewogen. Die EU-Kommission hätte zu sehr die Interessen der großen Netzbetreiber im Auge. Interessen anderer Beteiligter, insbesondere der Medien und sonstiger Inhalteanbieter, kämen zu kurz. Angesichts der unklaren Auswirkungen der Regeln zur Netzneutralität warnt Jurist Fiedler vor Schnellschüssen.
c't: Herr Fiedler, wird es der Bedeutung des Themas gerecht, wenn die EU-Kommission Netzneutralität in ihrem Verordnungsvorschlag zur Telekommunikationsregulierung unter dem Aspekt des Verbraucherrechts abhandelt?
Christoph Fiedler: Meines Erachtens nicht. Dem Vorschlag fehlt weitgehend die medienpolitische Dimension. Die Kommission zielt ausschließlich auf die Vereinheitlichung des Binnenmarktes, auf Arbeitsplätze, auf Wachstum im Bereich der TK-Infrastruktur. Mir kommt die Kommunikationsfreiheit zu kurz. Man muss sich der Frage stellen, ob auch in Zukunft alle Inhalteanbieter – egal, ob klein oder groß, ob kommerziell oder nicht-kommerziell, ob politisch oder unpolitisch – gleichwertig überall erreichbar sein werden und mit ihren Inhalten in gleicher Qualität zu ihren Lesern, Usern, Bürgern kommen können. Natürlich geht es um Wachstum und Arbeitsplätze, nur eben auch für die Content-Anbieter, Journalisten und Kreative.
Es ist bekannt, dass im Verlauf der Entstehung des Entwurfs andere Kommissare und Generaldirektionen versucht haben, weitergehende Vorschläge gegen die Netzneutralität abzumildern. Auch jetzt sind nicht alle zufrieden mit dem, was in der Verordnung steht. Viele scheinen zu verstehen, dass das hier im Grunde genommen in die falsche Richtung geht.
c't: Warum?
Christoph Fiedler: Der kritische Punkt ist die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer im publizistischen und ökonomischen Wettbewerb um User und Werbekunden. Es besteht die Gefahr, dass sich künftig einzelne Content Provider entscheidende Vorteile gegenüber allen anderen Anbietern erkaufen können. Netzbetreiber sehen darin offenbar kein Problem; sie argumentieren, dass sie ihre Leistung diskriminierungsfrei anbieten würden und sich jeder, der beispielsweise Videos anbietet, bessere Übertragungsqualität kaufen könne.
Das halte ich für Augenwischerei. Wenn die Kommission spezielle Anwendungs- oder Dienstgüteklassen (bspw. für Videos) gewollt hätte, die Netzbetreiber unterschiedslos allen Kunden im Rahmen der eingekauften Konnektivität zur Verfügung stellen müssen, hätte sie es in die Verordnung hineinschreiben müssen. Das wäre dann als Parallelwelt noch mal gesondert ein offenes Internet für das Videostreaming.
So etwas bringt aber den Netzbetreibern nichts, weil sie dann nicht an die Wertschöpfung der Inhalteanbieter herankommen. Das gelingt nur, wenn sie mit dem Transport in ihrem Netz dem Content Provider einen Wettbewerbsvorteil verschaffen; nur dann können sie eine Beteiligung an der Wertschöpfung verlangen. Das erscheint ökonomisch zwingend. Denn ohne Vorteil auf seinem jeweiligen Inhaltemarkt wird kein Inhalteanbieter mehr für Videos zahlen als seine Konkurrenten.
Eigentlich ist jede Abkehr von der Netzneutralität für die digitalen Medien eine Katastrophe. Schon heute stößt die Erstellung journalistischer und kreativer Inhalte auf massive Finanzierungsprobleme. Jetzt auch noch einen Zwischenhandel einzuführen und die Betreiber des Endkundenzugangs an den Erlösen zu beteiligen, würde die Situation nur verschlimmern.
Im Grunde ist die vertikale Trennung von Content und Transportinfrastruktur die Bedingung für den Erhalt der Freiheit aller Inhalteanbieter; nur dadurch bietet sich die Möglichkeit zu einer tatsächlich freien Inhaltsvermarktung.
c't: Statt das Thema zusammen mit vielen anderen Themen in eine Verordnung zu stecken, wäre es nicht besser gewesen, wie ursprünglich geplant, den Weg über eine gesonderte Empfehlung oder Richtlinie zu gehen?
Christoph Fiedler: Der Weg über die Verordnung bedeutet, dass die europäische Regulierung unmittelbar gilt und die Mitgliedstaaten nichts mehr zu sagen haben. Positiv betrachtet gibt es eine EU-einheitliche Regelung, auf die sich jeder berufen kann – Verbraucher wie Netzbetreiber. Man kann darin aber auch eine Entmachtung der nationalstaatlichen Demokratien sehen; kein Mitgliedstaat kann mehr Sonderregeln einführen.
c't: Länder wie Slowenien oder Holland müssten ihre bereits erlassenen gesetzlichen Regelungen überarbeiten?
Christoph Fiedler: Nein, die bleiben einfach weiter im Gesetzblatt stehen, aber sie gelten nicht mehr. Was in einer EU-Verordnung steht, gilt unmittelbar und entgegenstehende nationale Gesetze sind schlicht und ergreifend unbeachtlich.
c't: EU-Recht bricht Landesrecht?
Christoph Fiedler: Selbst die Verfassungen. Wenn ein nationales Grundrecht etwas anderes vorschreibt, geht die Verordnung dennoch vor. Wenn beispielsweise im deutschen Grundgesetz steht, eine Zensur findet nicht statt, und die EU eine Zensur fĂĽr bestimmte Bereiche kommerzieller Kommunikation einfĂĽhrt, dann gilt diese Zensur auch in Deutschland. Juristisch ist das unstreitig; der Vorbehalt des Bundesverfassungsgerichts fĂĽr extreme Grundrechtsverletzungen durch EU-Akte ist bislang irrelevant geblieben.
c't: Eine EU-Richtlinie wäre sinnvoller gewesen?
Christoph Fiedler: Die Richtlinie hat immer den Vorteil, dass sie mehr Raum für Experimente und Anpassungen an unterschiedliche Kulturen lässt. Aus Sicht der europaweit und international tätigen Telekommunikationsunternehmen hat sie sicherlich den Nachteil, dass sie keinen perfekt einheitlichen Markt schafft.
Aber ob Verordnung oder Richtlinie – entscheidend ist, wie man die Dinge regelt. Und die Netzneutralität ist eine Frage, die Inhalteanbieter, also jeden, der eine Website hat - ob nun privat mit 500 Usern oder kommerziell mit weltweit Millionen Usern – genauso angeht, wie die TK-Unternehmen. Wenn man auf Meinungsfreiheit, Medienpluralismus, E-Commerce usw. setzt, ist die Inhalteseite vielleicht sogar die wichtigere. Da wäre es angemessener, wenn man sie nicht bloß als Unterpunkt des einheitlichen TK-Binnenmarkt abhandeln würde.
c't: Die Kommissionsvorlage befindet sich jetzt im europäischen Rechtsetzungsverfahren. Das EU-Parlament muss sich dazu positionieren, dann der Europäische Rat. Was wäre jetzt wünschenswert?
Christoph Fiedler: Vielleicht erst einmal, was nicht wünschenswert wäre: Wenn angesichts der Komplexität der vielen Themen, die in dem Verordnungsvorschlag behandelt werden, die Netzneutralität im Rahmen einer Paketbündelung mit durchgeht, nur weil Parlament und Rat schnell an einer verbraucherfreundlichen Senkung der Roaming-Entgelte interessiert sind und beim Kleingedruckten der Netzneutralität nicht so genau hinschauen.
Dieses Thema sollte entweder ausgeklammert werden und offen bleiben, oder aber wirklich ganz genau von allen Beteiligten untersucht werden – von Politikern, Fachleuten, Medien und letztlich der gesamten Gesellschaft. Vielleicht kommt man dann sogar zu dem Ergebnis, dass die Netzneutralität auf europäischer Ebene im Moment besser gar nicht geregelt werden sollte, weil man nun einmal nicht weiß, wohin der Markt geht. Zumindest würde dann jede gesetzliche Unterstützung der Abkehr von einem neutralen Internet vielleicht unterbleiben.
c't: Bleibt noch Zeit, den Schnelldurchlauf vor den Europawahlen im Mai zu verhindern?
Christoph Fiedler: Da muss sich die deutsche Bundesregierung, egal in welcher Koalition, sehr genau überlegen, wie sie sich positioniert. Jedenfalls sollte sie vermeiden, die Verordnung als Paket einfach durchzuwinken. Eine Abkehr von der Netzneutralität wäre kaum noch umzukehren. Und eines ist klar: Ein Internet, in dem es gegen erhebliche Aufgelte einen besonderen Zugang zum Endkunden gibt, den tausende von Anbietern sich nicht leisten können und die dann im publizistischen Wettbewerb zu Marktteilnehmern zweiter Klasse werden – dieses Internet würden wir kaum wiedererkennen. (pmz)