Reklamationsgrund Pixelfehler

Kurz nach dem Kauf eines teuren Asus-Notebooks stellte ich fest, dass ein Pixel des Displays permanent rot leuchtet. Eine Reklamation beim Händler blieb erfolglos, da dieser meinte, dass es allgemein bekannt sein soll, dass erst ab 15 defekten Pixeln ein Anspruch auf Reklamation besteht. Stimmt das?

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Kurz nach dem Kauf eines teuren Asus-Notebooks stellte ich fest, dass ein Pixel des Displays permanent rot leuchtet. Eine Reklamation beim Händler blieb erfolglos, da dieser meinte, dass es allgemein bekannt sein soll, dass erst ab 15 defekten Pixeln ein Anspruch auf Reklamation besteht. Stimmt das?

Leider hat der Händler das Recht, Sie ‘abzuwimmeln’. Der Händler/Hersteller muss das Gerät bei einigen wenigen defekten Pixeltransistoren nicht austauschen - es sei denn, Sie haben so etwas vor dem Kauf ausdrücklich vereinbart. Deshalb bleibt Ihnen hier nur der Versuch, auf Kulanz zu plädieren. Ebenso wie Asus sagen die meisten Hersteller, dass ein Umtausch erst ab zehn oder mehr Pixelfehlern berechtigt ist; selbst die ISO 13406-2 (eine neue Norm für Flachdisplays) definiert in der geläufigsten Fehlerklasse II eine maximal zulässige Defektrate von 17 Subpixeln. (uk) (uk)