Ansicht umschalten
Avatar von Kand.in.Sky

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2002

Re: Musicload-Dateien umwandelbar???

TIAN schrieb am 9. Oktober 2005 22:04

> drm?

http://heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8840758&forum_id=82901

 Auch wenn mein Posting die Verulkung eines anderen war: Ich werde
nie verstehen wie man so blöde sein kann Geld für ein Produkt
auszugeben über das man noch nichtmal 100% verfügen darf (darf, nicht
kann!).

Zur Antwort für das OP:
Eine kurze Suche bei diesem ominösen Dienst (vor nicht allzulange
Zeit wären dieser und andere dieser Art Fälle für "Nepper, Schlepper,
Bauernfänger" gewesen) führt zu
> ftp://software.t-online.de/pub/service/pdf/lb-music-download.pdf

"Der Umfang der Nutzungsrechte ist jeweils zu jedem einzelnen
Musikstück, jeder Compilation oder jedem Album aufgelistet, welches
unter www.musicload.de angeboten wird. Eine darüberhinausgehende
Nutzung ist nicht gestattet.

So steht z.B. bei Herbie Hancock "Possibilities"
> http://www.musicload.de/item?albumid=628683

man dürfe gnädigerweiser das Album
- unbegrenzt hören
- 10 x brennen
- unbegrenzt kopieren

für einen Preis der nur 1.-€ unter dem liegt was die CD bei
MedieMarkt kostet.
(andere Alben sind gar nur auf 10x oder 25x kopieren auf ein mobiles
Musikgerät beschränkt, aber lassen wir es bei diesem Beispiel mal)

Wohlgemerkt, ohne Rohling, ohne CD-Hülle, ohne Cover. Betriebskosten
für die Infrastruktur (Computer, Brenner, Drucker, Internetzugang,
Zeitaufwand) noch gar nicht miteingerechnet. Bei Amazon kostet es
1.05€ Cents mehr. Andere Händler mögen teurer/billiger sein.

 Eindeutig kundenfeindlicher geht es nicht, m.M.n. Und da ist
Musicload in einer Reihe mit allen anderen DRM-verkrüppelten Diensten
(iTunes...) gleich.

Sollte ich mich also nicht täuschen verlangt der OP die Antwort auf
die Frage zur Umgehung des Abspielschutz (vulgo: Kopierschutz), und
da meint die Industrie es wäre illegal dem Kunden die volle Freiheit
zu geben:
> http://irights.info/index.php?id=277
http://heise.de/newsticker/meldung/63696

Ergo: Verboten, nicht erlaubt und  - Pech gehabt!

.

  #k.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten