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BGH: Verbraucher haben Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
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BGH: Verbraucher haben Widerr…
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03.11.2004
20:56
Vox
Also wenn das vorher nicht schon klar war, dann weiĂź ich et nich.
(1)
+
25.05.2005
11:44
unbekannter Benutzer
Seltsame Paragraphenreiterei zu gutem Zweck gerechtfertigt?
(16)
+
04.11.2004
10:27
unbekannter Benutzer
eBay ist eh Mist!
(4)
+
04.11.2004
01:23
unbekannter Benutzer
Wenn man das nun mal zusammenfasst, dann muss Ebay folgendes tun:
(14)
+
03.11.2004
20:26
unbekannter Benutzer
Und wozu musste das jetzt nochmals bestätigt werden?
(7)
+
04.11.2004
01:58
Jordon
Bin jetzt doch verunsichert
(6)
03.11.2004
12:56
larstalking
Wer als Unternehmer eingestuft wird, dem stehen auch diverse Vorteile zu !
+
03.11.2004
16:16
Smilz
Es gibt keine privaten Powerseller
(6)
+
04.11.2004
13:00
con troll er
Ruckzuck hat eBay ein Zuschlags-Javascript fertig. Ende Gelände.
(33)
03.11.2004
12:40
Feuerfuchs
Hoffentlich nimmt dann bald die Zahl dieser bunten "Top-Angebote" ab...
+
04.11.2004
08:17
unbekannter Benutzer
und "private" powerseller..?
(41)
+
03.11.2004
13:53
hwa
Komplexe Gesetzliche Vorgaben
(2)
+
03.11.2004
19:52
FLxxxxT.DE
typisch ebay warten bis das kind im brunnen liegt
(1)
+
03.11.2004
15:19
Smilz
Ab wann ist gewerblich
(12)
+
03.11.2004
16:59
unbekannter Benutzer
Apropos: BGH sagte aber auch: Unbundeling von Windowslizenzen ist erlaubt.
(21)
+
03.11.2004
17:47
larstalking
AHA, T-Online schreibt auch warum das notwendig war. Schutz des Schnäppchenjäger
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