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  • Hursch

mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.2007

Schon peinlich, wenn man das Gesetz nicht kennt, was?

Schon peinlich, wenn man das Gesetz nicht kennt, was?
Aber ist ja als Innenminister normal, da scheitert es ja schon am Grundgesetz, wie soll man da überhaupt bis zum StGB kommen.

StGB §201a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Aber hauptsache mal wieder die dumme Schnauze aufgemacht, damit man in der Presse ist.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.07.2015 17:12).

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