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  1.   unbekannter Benutzer   Beihilfe zum organisierten Verbrechen kein "Nebenverdienst"
  2.   unbekannter Benutzer   da sieht man mal wieder: verbrechen lohnt sich nicht
  3.   hauptsache rot   Warum eigentlich nicht eher wegen "Beihilfe zum Betrug" o.ä.?
  4. + shell_master -60 Lächerliche Strafe für einen Spamer der üblen Sorte! (10)
  5.   Oberguru -20 @heise: Muss ich schon wieder Nachbesserung verlangen?
  6. + unbekannter Benutzer 40 Ist Dummheit eigentlich strafmildernd oder -verschärfend? (2)
  7. + nixXL -60 Besser sollte die Postbank einen Strafbefehl erhalten ... (16)
  8. + Magnar Hirschberger 0 Eigentlich ist das doch Hehlerei? (3)
  9. + JStreich 40 Was ein Clown. Für 2211 €. (9)
  10. + Bartmoss   Immerhin (2)
  11. + unbekannter Benutzer -50 Jemanden zum Straftäter werden lassen....ist jetzt ganz einfach (6)
  12. + Wurgl   Wie wird so ein Tagessatz berechnet? (16)
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