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Avatar von Huba-Huba
  • Huba-Huba

5 Beiträge seit 29.03.2019

Re: Wie sieht das rechtlich aus?

Mailerdemon schrieb am 23.01.2024 23:59:

Dem Betreiber eines Dienstes steht natürlich frei die Nutzung an Bedingungen zu knüpfen.

Das du die EULA nicht vor Kauf des Gerätes gelesen hast ist unerheblich für den Fall:

- die API ist nicht Teil des Vertrages, sondern die Steuerung per Hersteller-App (wie das technisch realisiert ist irrelevant)
- bei Ablehnung der EULA bist du berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, nicht aber gegen sie zu verstoßen (siehe vorinstalliertes Windows)

Das ist so nicht ganz korrekt. Die Eula müsste vom Händler VOR dem Kauf Dir zum Lesen ausgehändigt und explizit zum Bestandteil des Kaufs gemacht worden sein. Wenn nicht, kann der Hersteller viel reinschreiben, aber es war nie Bestandteil des Kaufvertrages. Spielt meistens keine Rolle, aber wenn es dann mal hart vor Gericht rangeht, muss der Hersteller beweisen, dass die Eula Bestandteil des Kaufvertrages war und Du sie vorher lesen konntest. Da in den meisten Fällen der Kaufvertrag aus: "Hier ist das Geld, hier ist das Gerät" besteht, ist da nichts.

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