Zwei Jahre Haft für japanischen Waffenbastler
Weltweit zum ersten Mal muss jemand ins Gefängnis, weil er mit Beihilfe eines 3D-Druckers gegen die Waffengesetze seines Landes verstoßen hat. Die Anklage hatte dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Nach seiner Verhaftung wegen Waffenherstellung mittels 3D-Drucker im Mai dieses Jahres ist der 28-jährige Japaner und ehemalige Universitätsangestellte Yoshitomo Imura jetzt zu zwei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen die japanischen Waffengesetze verurteilt worden. Über das Urteil berichtet The Japan News unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Jiji Press.
Demnach hatte die Anklage dreieinhalb Jahre Haft gefordert, da Imura nicht nur illegale Waffen hergestellt, sondern auch die 3D-Vorlagen dafür sowie einige Videos im Internet veröffentlicht hatte. Unter den diversen sichergestellten Schusswaffen aus dem 3D-Drucker sollen sich auch Eigenkonstruktionen befunden haben – sowie ein Exemplar des umstrittenen Liberator der US-Gruppe Defense Distributed (siehe auch Kasten rechts).
Imura ist weltweit der erste, der wegen Verstoßes gegen die nationalen Waffengesetze durch Einsatz eines 3D-Druckers verurteilt wurde. Die Regelungen in Japan sind recht strikt – Imura soll bei seiner Verhaftung allerdings behauptet haben, er hätte nicht gewusst, dass es illegal sei, was er tat. Auch in Deutschland ist es verboten, wesentliche Teile einer Schusswaffe herzustellen, sofern man keine amtliche "Waffenherstellungserlaubnis" besitzt.
In den USA hingegen darf man unter Umständen eine Schusswaffe für den persönlichen Gebrauch tatsächlich selbst herstellen. Das schützt allerdings nicht vor möglichen anderen Konsequenzen: Wie die US-Zeitung Lebanon Democrat berichtet, hat gerade ein Computertechniker seinen Job bei den Wilson County Schools verloren, weil er auf einem 3D-Drucker im Schulbesitz ein funktionsunfähiges Teil einer Paintball-Schusswaffe hergestellt hatte. (pek)