Balkonkraftwerk installieren: Diese Rolle spielen Vermieter und Kommunen

Eine gute Nachricht: Einige Kommunen fördern den Einbau von Balkonkraftwerken und zumindest ein großer Wohnungskonzern lässt Mietern viel Spielraum.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 51 Kommentare lesen
Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Jan Mahn
Inhaltsverzeichnis

Als elektrotechnischer Laie – das ist jeder, der nicht zertifizierte Elektrofachkraft oder -sachverständiger ist – hantiert man fast jeden Tag mit elektrischen Verbrauchern in unterschiedlichen Leistungsklassen. Mal wenige Watt wie das Handyladegerät, mal 2000 oder 3000 Watt von Wasserkochern, Fritteusen und Kochplatten. Solange man die Geräte nicht aufschraubt oder umbaut, darf man auch als elektrotechnischer Analphabet den Stecker in die VDE-Norm-konforme Steckdose stecken, das Gerät in Betrieb nehmen und wieder abschalten, ohne dafür ein Formular ausfüllen zu müssen.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Gerät über denselben Schuko-Stecker Energie ins Stromnetz einspeist, anstatt sie zu entnehmen – wie es die Balkonkraftwerke tun, die wir kürzlich ausführlich vorgestellt haben. Die Wechselrichter gibt es auch mit Schuko-Stecker zu kaufen, gespeist werden diese von Photovoltaikmodulen, auf die die Sonne scheint. Die kleinen Wechselrichter könnte man hochgestochen "mobile Elektrokleingeräte mit negativem Verbrauch" nennen und naiv annehmen, dass man sie wie Geräte mit positivem Verbrauch einfach einstöpseln dürfe. Die Energie, die das eigene Balkonkraftwerk ins heimische Stromnetz einspeist, muss man nicht mehr teuer vom Stromanbieter einkaufen – so spart man als Kraftwerksbetreiber bares Geld.

Schwerpunkt: Energiekosten sparen

(Bild: 

c't

)

Die explodierenden Energiepreise fordern geradezu auf, den Energiebedarf in den eigenen vier Wänden zu optimieren und so die Kosten zu senken. Wie und womit das funktioniert, zeigt unsere Artikelserie mit dem Themenschwerpunkt Energiekosten sparen.

Doch so einfach ist es in Deutschland nicht: Wechselrichter sind aus rechtlicher Sicht keine "negativen Kleinverbraucher”, sondern Energieerzeugungsanlagen und als solche müssen sie beim Netzbetreiber angemeldet und entsprechend der sogenannten Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers angeschlossen werden. Dass Balkonkraftwerke überhaupt existieren, liegt an einer Ausnahmeregelung für Energieerzeugungsanlagen bis 600 Watt: Für die gelten vereinfachte Bedingungen, anmelden darf sie der Betreiber selbst, auf einem vereinfachten Formular. Große Anlagen dagegen darf nur ein vom Netzbetreiber zugelassener Elektrofachbetrieb registrieren. Auf ihren Technischen Anschlussbedingungen dürfen die Netzbetreiber aus rechtlicher Sicht auch bei den kleinen Anlagen bestehen und darin fordern, dass die Anlage gemäß geltender Norm angeschlossen wird.

Immer mehr Wissen. Das digitale Abo für IT und Technik.






Immer mehr Wissen. Das digitale Abo für IT und Technik.