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Datenschutzprobleme beim Einsatz künstlicher Intelligenz

Tobias Haar
DSGVO: Datenschutz-Probleme bei Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz benötigt viele Daten für Analysen. Das kollidiert häufig mit dem Datenschutz und der DSGVO.

Mehr zur Datenschutz-Grundverordnung

Auch Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt sie immer noch Scharen von Juristen, IT-Fachleuten, Geschäftsführern und schließlich die Aufsichtsbehörden. Vieles ist weiterhin unklar und wird erst im Laufe der Zeit, womöglich erst nach Jahren, abschließend geklärt werden.

Ein zunehmend kontrovers diskutiertes Thema ist das Zusammenspiel zwischen dem, was man landläufig unter künstlicher Intelligenz versteht und dem Datenschutzrecht. "Müssen sich Unternehmen in ihre Algorithmen schauen lassen?" oder "Künstliche Intelligenz – Die Risiken für den Datenschutz" lauten nur zwei Überschriften von Online-Artikeln. Wie immer kommt es zum einen darauf an, ob verarbeitete Daten tatsächlich einen Personenbezug haben, und zum anderen, wer sie wie und für welchen Zweck erhebt und verarbeitet.

Für das Datenschutzrecht spielt es keine Rolle, ob neue Technologien und Geschäftsmodelle unter der Bezeichnung "künstliche Intelligenz" oder anderen Schlagwörtern diskutiert werden. Diesen Begriffen kommt juristisch keine Bedeutung zu, da sie (noch) nicht gesetzlich definiert sind. Es gilt der juristische Grundsatz, dass es nicht darauf ankommt, was auf der Verpackung einer Technologie steht, sondern was sie im Detail enthält.


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