Datenschutzrechtliche Fragen beim Blockchain-Einsatz

Datenschutz und Blockchain sind schwer miteinander in Einklang zu bringen. In vielen Fällen ist nur eine Risikominimierung möglich.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Datenschutzrechtliche Fragen beim Blockchain-Einsatz
Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Wenn man über die Schnittstelle zwischen dem Datenschutz, der häufig unzutreffend mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gleichgesetzt wird, und Blockchain-Verfahren spricht, ist oftmals nicht nur von Risiken, sondern auch von Chancen die Rede. Eine Überschrift eines Artikels lautet etwa: "DSGVO und Blockchain: Ist das neue EU-Datenschutzgesetz eine Bedrohung oder ein Anreiz?"

In Blockchains, sei es nach Bitcoin-, Ethereum- oder einem anderen Ansatz, werden Daten verarbeitet und gespeichert. Dies gilt darüber hinaus auch für andere Distributed-Ledger-Technologien (DLT) wie IOTA. Wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, ist das Datenschutzrecht anwendbar. Personenbezogene Daten definiert Artikel 4 Nummer 1 DSGVO als "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden ‚betroffene Person‘) beziehen".

Und weiter heißt es: "Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind."

Immer mehr Wissen. Das digitale Abo für IT und Technik.






Immer mehr Wissen. Das digitale Abo für IT und Technik.