Urheberrecht: Was hinter der Klage New York Times gegen OpenAI steckt

Die New York Times sieht ihr Geschäftsmodell durch ChatGPT bedroht und klagt daher gegen OpenAI. Lässt sich generative KI mit geltendem Recht vereinbaren?

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(Bild: Photo Kozyr/Shutterstock.com)

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ChatGPT hat nach eigenen Angaben rund 180 Millionen Nutzer. Die Zahl ist beeindruckend, aber für wie viele davon ist das Sprachmodell nicht nur Spielzeug, sondern unverzichtbares Werkzeug? Eine Million, zehn Millionen? Die Antwort auf diese Frage verändert sich grade rasend schnell. Mit der Integration von ChatGPT in Microsofts Betriebssystem liefert OpenAI Formulierungsvorschläge für berufliche E-Mails, fertigt Protokolle von Meetings an oder erläutert juristische Fachtexte.

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Und ausgerechnet jetzt verklagt die New York Times OpenAI auf Schadensersatz von nicht näher bezifferten mehreren Milliarden Dollar. Denn OpenAI soll Texte der New York Times verwendet haben, um mit seinem Sprachmodell sehr viel Geld zu verdienen, ohne den Urheber an diesem Profit zu beteiligen. Aber die Forderung nach Schadensersatz ist noch nicht einmal das Schlimmste: Urheberrechtlich geschütztes Material, das ohne Genehmigung der Zeitung zum Training benutzt würde, müsse genauso gelöscht werden wie das damit trainierte Sprachmodell, verlangen die Kläger.

Das Urteil im Fall NYT gegen OpenAI könnte das ganze Konstrukt hinter generativer KI zum Einsturz bringen. Denn die Klage wirft eine schwierige Frage auf, für die es bisher keine Antwort gibt: Ist generative KI mit dem Urheberrecht vereinbar?