FSK und USK jetzt auch für Online-Medien zuständig
Viele Webseitenanbieter sind mit ihren Inhalten vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag berührt. Ihnen stehen nun zwei weitere Selbstkontroll-Organe unterstützend zur Seite.
- Tobias Haar
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit Sitz in Wiesbaden und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin sind ab sofort auch für den Online-Bereich anerkannt. In ihrer Sitzung am 14. September 2011 sprach die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beiden Institutionen die Anerkennung als Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aus.
Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote.
Hintergrund der Anerkennung ist eine Regelung im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dieser regelt unter anderem die Pflichten der Anbieter von Telemedien. Hierunter fallen letztlich nahezu sämtliche Anbieter von Inhalten im Internet oder von Waren und Dienstleistungen, die über das Internet vertrieben werden. Mit der Anerkennung von FSK und USK geht die KJM einen nächsten Schritt im Bereich des Jugendmedienschutzes, nachdem sie bereits im August das Jugendschutzprogramms des JusProg e.V. positiv bewertet hatte.
Anbieter können bereits jetzt Angebote in ihre Webseiten aufnehmen, die bis maximal der Altersstufe "ab 16 Jahre" geeignet sind, wenn sie ihre Webseiten entsprechend mit durch das Jugendschutzprogramm auslesbaren XML-Tags versehen. Bei der Tag-Erstellung können XML-Labelgeneratoren helfen.
Um die erforderliche Altersklassifizierung der Medieninhalte vorzunehmen, können sich die Anbieter durch FSK im Filmbereich und USK im Bereich der Unterhaltungssoftware bedienen. Für andere Medienbereiche können Inhalteanbieter auf die Angebote der Freiwilligen-Selbstkontrolle-Multimedia-Diensteanbieter zurückgreifen, die bereits seit 2005 von der KJM als freiwillige Selbstkontrolle anerkannt ist.
(ur)