Oberstes US-Gericht bleibt bei Softwarepatenten skeptisch
Der Supreme Court hat im Streit um einen Schutzanspruch auf ein Verfahren zur Online-Werbung die Entscheidung des Berufungsgerichts kassiert und den Fall zurückverwiesen.
Der Oberste US-Gerichtshof zeigt sich weiter bemüht, Patenten auf Software und Geschäftsmethoden weniger Raum zu lassen. So hat der Supreme Court in einer aktuellen Entscheidung zu einem Streit um einen gewerblichen Schutzanspruch auf ein Verfahren zur Online-Werbung das Urteil der Vorinstanz kassiert und den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der "Court of Appeals for the Federal Circuit" möge seinen Richterspruch im Lichte des im März ergangenen Beschlusses in der Auseinandersetzung "Mayo Collaborative Services vs. Prometheus Laboratories" sehen, heißt es kurz und knapp im Bescheid des Obersten US-Gerichts, den der Rechtsprofessor Dennis Crouch in seinem Blog "Patently-O" zitiert. Die Verfassungsrichter hatten damals betont, dass Naturgesetze nicht durch einfache, konventionelle Schritte einem Patentschutz unterworfen werden könnten.
In dem Fall geht es um das Revisionsverfahren einer Klage von Ultramercial gegen die Videoseite Hulu und den Spieleanbieter WildTangent. Die auf Online-Werbung spezialisierte kalifornische Firma wirft den beiden Internet-Plattformen vor, ihr US-Patent mit der Nummer 7,346,545 verletzt zu haben. Darin erhebt sie einen Schutzanspruch auf ein Verfahren, mit dem geschützten Online-Inhalten Werbung vorgeschaltet werden kann. Das Berufungsgericht in Washington hatte sich zunächst geweigert, den Fall auf Einspruch von WildTangent hin noch einmal aufzurollen. Es räumte zwar ein, dass sich das Patent auf die abstrakte Idee beziehe, Reklame als eine Art Währung zu betrachten. Die angemeldeten Verfahren verlören ihren abstrakten Charakter aber, da zu ihrer Umsetzung "verzwickte und komplexe Programmierarbeiten" nötig seien.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), der Branchenverband Computer and Communications Industry Association (CCIA) und die Open-Source-Firma Red Hat baten den Supreme Court vor zweieinhalb Monaten, anhand der Auseinandersetzung selbst weitere Vorgaben zur Patentierbarkeit von Software und rechnergestützten Erfindungen aufzustellen. Geklärt werden müsse, wann eine Idee als zu abstrakt für einen gewerblichen Rechtsschutz anzusehen sei.
Das Berufungsgericht lege die im Streit um einen Anspruch des Programmierers Bernard Bilski vom Supreme Court formulierten Maßstäbe sehr unterschiedlich aus, begründeten die Antragsteller ihr Ansinnen. Es sei derzeit weder für Rechtsexperten noch für Laien verständlich, wann computergestützte Erfindungen patentierbar sind und wann nicht. Das Oberste US-Gericht meint aber offenbar, bereits genug Auslegungshinweise gegeben zu haben. Die knifflige Aufgabe, die Grenzen zwischen schutzwürdigen Entwicklungen im Computerbereich und reinen Ideen und Naturgesetzen zu verdeutlichen und enger zu ziehen, überließ es so der niederen Instanz. (anw)