Apple vs. Samsung: Galaxy Tab 10.1N bleibt im Handel
Apple droht eine Schlappe: Das LG Düsseldorf zeigte sich am Donnerstag nicht bereit, ein sofortiges Verkaufsverbot für das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N zu verhängen.
Apple droht in dem weltweiten Streit mit Samsung um Gerätedesign und Patente eine Schlappe in Deutschland. Das Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nicht bereit, Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1N europaweit zu verbieten, wie es Apple beantragt hatte. Die von den Südkoreanern im Vergleich zum bundesweit vom Verkauf ausgeschlossenen Vorgängermodell 10.1 vorgenommenen Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend. Das 10.1N sei damit weit genug entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe. Die Entscheidung des Landgerichts soll am 9. Februar verkündet werden.
Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1N seien "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das 10.1 war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1N vorgegangen. Der Streit um den Vorgänger 10.1 wird derweil weiter vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen. Dort versucht Apple, das Verbot für das Modell 10.1 auf Europa auszudehnen. Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am 31. Januar verkünden.
"Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden." Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunfts-Täuschung kommt", beschied die Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar. Schließlich seien Apple und Samsung "bekannter als die Bundeskanzlerin".
Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie" sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert, kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung. Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten gemeinsamen Nenner" von Tablets einfach für sich zu beanspruchen: "Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei, beispielsweise das Tablet Joojoo.
Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent Notiz nehmen können.
Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schĂĽtzen lassen. Die Prozesse in DĂĽsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung um den Milliardenmarkt der Tablets und Smartphones. Dabei geht es auch um den Konkurrenzkampf zwischen der Apple-Softwareplattform iOS und dem Google-Betriebssystem Android. (mit Material von dpa) / (lbe)